Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Spotlight: Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

News

Am 24. Mai 2022 wurde die Dokumentation der vielbeachteten Fachtagung "Sexarbeit und Gesundheit"am 9. und 10. September 2021 veröffentlicht. statt. Ausrichter war die Aidshilfe Bielefeld. Sie finden sie unter aidshilfe-bielefeld.de.

Am 27. Juni 2022 wurde in NRW der Koalitionsvertrag unterzeichnet. Unter der Überschrift "Gewalt gegen Frauen" ist vereinbart: "Spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution sowie Prostituierten- und Ausstiegsberatung werden wir, vor allem im ländlichen Bereich, bedarfsgerecht finanziell stärken. Wir richten ein Fachforum zu Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution ein." Mann-männliche Prostitution ist nicht erwähnt.

Am 09. und 10. September 2021 fand in der VHS in Bielefeld die Fachtagung "Sexarbeit und Gesundheit" statt. Ziel der Tagung war der Netzwerkausbau für die Gesundheitsförderung von Menschen in der Sexarbeit.

Der Landesbetrieb IT.NRW meldete am 1. Juli 2022, dass Ende 2021 in Nordrhein-Westfalen 6.662 Personen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) angemeldet waren. Dies waren 139 mehr als zum Jahresende 2020. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Zahl der gemeldeten Prostituierten Ende 2021 aber um knapp ein Drittel (−29,7 Prozent) niedriger als vor Beginn der Corona-Pandemie zum Jahresende 2019 (damals: 9.472).

Am 1. Juli 2022 hat das Statistische Bundesamt folgende Daten veröffentlicht: Ende 2021 waren bei den Behörden in Deutschland rund 23.700 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 5 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie das Bundesamt weiter mitteilt, hatten Ende 2021 außerdem wie im Vorjahr 2.290 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Ausübung der Prostitutionstätigkeit und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 teilweise erschwert oder untersagt. Auch die Anmeldeprozesse waren zum Teil beeinträchtigt. Diese Gründe dürften für den Rückgang der Anzahl der angemeldeten Prostituierten von rund 40.400 im Vor-Corona-Jahr 2019 auf 23.700 Ende 2021 verantwortlich sein. Mehr lesen Sie unter destatis.de.

Am 1. Juli 2022 beginnt die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes. Hat das Prostituiertenschutzgesetz seine Ziele erreicht? Wie hat es sich auf die in der Prostitution tätigen Menschen ausgewirkt? Um diese Fragen zu beantworten, startet das Bundesfrauenministerium die Evaluation des Gesetzes. Bei der Untersuchung soll die Perspektive der Prostituierten berücksichtigt werden. Für die Erstellung der Evaluation hat das Bundesfrauenministerium das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) insbesondere mit der Erhebung und Auswertung der Daten beauftragt. Das KFN wurde in einem europaweiten Vergabeverfahren und einvernehmlich mit dem Deutschen Bundestag ausgewählt. Das Institut arbeitet mit wissenschaftlichen Methoden und bezieht die Anwendungspraxis in den Bundesländern mit ein, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sind. Mehr lesen Sie unter bmfsfj.de.


Bundesweite Entwicklung

Am 1. Juli 2017 trat das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in Kraft. Im Vorfeld wurde das Gesetz massiv kritisiert, unter anderem weil es den Schutz und die Unterstützung von Sexarbeiter*innen, auch was die HIV/STI-Prävention angeht, deutlich erschwert.

Die dazugehörige Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung – ProstAV) vom 13. Juni 2017 finden Sie unter bgbl.de.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Dezember 2020 einen Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an alle, die vor Ort die Beratung nach § 10 ProstSchG durchführen. Er will den zuständigen Mitarbeiter*innen in den Kommunen grundlegendes Wissen vermitteln, eine Reflexion der persönlichen Haltung anregen sowie den Aufbau von Netzwerken fördern. Einen aktuellen Bezug zur COVID-19-Pandemie enthält er nicht. Die Broschüre informiert zur Gesetzeslage, zur Beratungssituation, zu den Zielgruppen der Beratung und zu medizinischen Aspekten. Sie soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt werden. Den Beratungsleitfaden finden Sie hier (PDF).

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat ein Positionspapier "Prostituierte schützen – Zwangsprostitution bekämpfen – Ausstiegsangebote stärken" beschlossen, das ein Sexkaufverbot nicht ausschließt. Die CDU/CSU-Fraktion strebt u.a. an, die Anmeldung von Prostituierten von einer vorhandenen Krankenversicherung abhängig zu machen sowie die Prostitution für Frauen und Männer, die jünger als 21 Jahre sind, sowie für Schwangere zu verbieten. Verrichtungsboxen werden als menschenunwürdig abgelehnt. Mehr lesen Sie unter cducsu.de.

Am 1. Juli 2022 hat das Statistische Bundesamt folgende Daten veröffentlicht: Ende 2021 waren bei den Behörden in Deutschland rund 23.700 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 5 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie das Bundesamt weiter mitteilt, hatten Ende 2021 außerdem wie im Vorjahr 2.290 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Ausübung der Prostitutionstätigkeit und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 teilweise erschwert oder untersagt. Auch die Anmeldeprozesse waren zum Teil beeinträchtigt. Diese Gründe dürften für den Rückgang der Anzahl der angemeldeten Prostituierten von rund 40.400 im Vor-Corona-Jahr 2019 auf 23.700 Ende 2021 verantwortlich sein. Mehr lesen Sie unter destatis.de.

Am 1. Juli 2022 beginnt die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes. Hat das Prostituiertenschutzgesetz seine Ziele erreicht? Wie hat es sich auf die in der Prostitution tätigen Menschen ausgewirkt? Um diese Fragen zu beantworten, startet das Bundesfrauenministerium die Evaluation des Gesetzes. Bei der Untersuchung soll die Perspektive der Prostituierten berücksichtigt werden. Für die Erstellung der Evaluation hat das Bundesfrauenministerium das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) insbesondere mit der Erhebung und Auswertung der Daten beauftragt. Das KFN wurde in einem europaweiten Vergabeverfahren und einvernehmlich mit dem Deutschen Bundestag ausgewählt. Das Institut arbeitet mit wissenschaftlichen Methoden und bezieht die Anwendungspraxis in den Bundesländern mit ein, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sind. Mehr lesen Sie unter bmfsfj.de.


Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Am 13.04.2017 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (GV.NRW. Ausgabe 2017 Nr. 15 vom 13.04.2017) die Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DVO ProstSchG NRW) veröffentlicht. Danach werden in NRW die Aufgaben der zuständigen Behörde als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf die Kreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden (§ 1 DVO ProstSchG NRW) bzw. auf die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden (§ 2 DVO ProstSchG NRW) übertragen. Aufsichtsbehörden sind die Bezirksregierungen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW informiert über die Grundzüge des Gesetzes, seine Umsetzung in NRW, anfallende Gebühren sowie zu weitergehenden Themen unter mhkbg.nrw.

Das ProstSchG hat für das Prostitutionsgewerbe unter anderem eine Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten eingeführt. Zuständige Behörde für die Entgegennahme der erforderlichen Anzeige und des Erlaubnisantrages ist in NRW die jeweilige Kreisordnungsbehörde. Den Antrag auf Erlaubniserteilung und weitere Formulare finden Sie unter bezreg-arnsberg.nrw.de.

Am 9. Mai 2019 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG NRW) dem Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtages am 9. Mai 2019 im Namen der Landesregierung zum Sachstand der Umsetzung des ProstSchG in Nordrhein-Westfalen berichtet. Laut dem Bericht beobachtet die Landesregierung "die Auswirkungen des Gesetzes bezogen auf die Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung und gesundheitlichen Beratung sowie auf die Kondompflicht sehr kritisch. Es bestehen sogar begründete Zweifel, ob das Gesetz in der Praxis seinem ursprünglichen Schutzgedanken jemals gerecht werden kann." Desweiteren wird festgestellt, dass die Landesregierung nicht verkenne, "dass sich viele Betroffene durch die Pflicht zur Anmeldung und gesundheitlichen Beratung stigmatisiert fühlen. Die Landesregierung befürchtet darüber hinaus, "dass sich viele Prostituierte ins Dunkelfeld der Prostitution zurückgezogen haben, wo sie für Behörden und Beratungseinrichtungen nur noch schwer zu erreichen sind." Den Bericht zum Sachstand zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf das Mitführen der Anmeldebescheinigung finden Sie unter landtag.nrw.de.

Vor dem Hintergrund massiver Zweifel, ob das Prostituiertenschutzgesetz das Ziel des Schutzes von Prostituierten jemals erreichen kann, debattierte der Landtag Nordrhein-Westfalen am 13. Februar 2020 über den Antrag der Fraktionen der CDU und FDP zur Stärkung der Prostituiertenberatung (Drucksache 17/8588). Beschlossen wurde,

  • die zum Schutz und zur Unterstützung von in der Prostitution Tätigen vorhandenen landesgeförderten Beratungseinrichtungen einer Evaluation im Hinblick auf ihren regionalen Wirkungskreis zu unterziehen und dem Landtag hierüber Bericht zu erstatten
  • einen Entwurf für den Aufbau von Beratungs- und Informationsstrukturen mit dem Ziel eines landesweit flächigen Angebotes im Hinblick auf den Schutz und die Unterstützung von in der Prostitution Tätigen zu erarbeiten und dem Landtag zuzuleiten sowie
  • zur Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für dessen bundesweite Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes, die mit dem 1. Juli 2022 beginnt, rechtzeitig ein weiteres Forschungsprojekt in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, die weitere Umsetzung des Bundesgesetzes im Land Nordrhein-Westfalen fundiert zu begleiten, um insbesondere über das Erreichen der mit dem Bundesgesetz verknüpften Zielvorstellungen Bericht erstatten zu können.

Die NRW-Koalition stellt sich gegen ein Sexkaufverbot und sieht Reformbedaf beim ProstSchG. Am 8. September 2020 haben die Landtagsfraktionen der CDU und FDP einen Antrag mit dem Titel "Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben" eingebracht. Aus Sicht der Regierungskoalition würde ein Wechsel hin zum Nordischen Modell Prostitution in den Bereich der Illegalität, ins Dunkelfeld, verschieben. "Ein Sexkaufverbot unterbindet nämlich nicht die Prostitution an sich. Das erleben wir zurzeit in der Corona-Pandemie", fasst der Antrag die Einschätzung zusammen". Die Fraktionen sehen auch Reformbedarf beim Prostituiertenschutzgesetz und setzen sich für die Prüfung der zeitnahen Wiederaufnahme sexueller Dienstleistungen unter Beachtung entsprechender Hygieneschutzmaßnahmen ein. Den Antrag finden Sie unter landtag.nrw.de.

Zum Antrag "Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells ..." haben die Fraktionen der CDU, SPD, GRÜNEN und FDP einen gemeinsamen Entschließungsantrag "Selbstbestimmung von freiwilligen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erhalten und unterstützen!" in den Landtag eingebracht, der am 11. März 2021 im Gleichstellungsausschuss diskutiert wurde. Am 17. März 2021 erfolgt die Beratung im Gesundheitsausschuss. Der Gleichstellungsausschuss hat den Entschließungsantrag am 6. Mai 2021 in abschließender Abstimmung angenommen.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 4. April 2022 die Verfassungsbeschwerde der Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln gegen die nordrhein-westfälische Durchführungsverordnung zum Prostituiertenschutzgesetz (DVO ProstSchG NRW) zurückgewiesen.

Am 24. Mai 2022 wurde die Dokumentation der vielbeachteten Fachtagung "Sexarbeit und Gesundheit"am 9. und 10. September 2021 veröffentlicht. statt. Ausrichter war die Aidshilfe Bielefeld. Sie finden sie unter aidshilfe-bielefeld.de.

Am 27. Juni 2022 wurde in NRW der Koalitionsvertrag unterzeichnet. Unter der Überschrift "Gewalt gegen Frauen" ist vereinbart: "Spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution sowie Prostituierten- und Ausstiegsberatung werden wir, vor allem im ländlichen Bereich, bedarfsgerecht finanziell stärken. Wir richten ein Fachforum zu Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution ein." Mann-männliche Prostitution ist nicht erwähnt.

Der Landesbetrieb IT.NRW meldete am 1. Juli 2022, dass Ende 2021 in Nordrhein-Westfalen 6.662 Personen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) angemeldet waren. Dies waren 139 mehr als zum Jahresende 2020. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Zahl der gemeldeten Prostituierten Ende 2021 aber um knapp ein Drittel (−29,7 Prozent) niedriger als vor Beginn der Corona-Pandemie zum Jahresende 2019 (damals: 9.472).


Weitere Information

Informationsmedien für Sexarbeitende und Fachinformationen für Beratungsstellen finden Sie unter den jeweiligen Stichworten unten.

2018 und Folgejahre

  • In Nordrhein-Westfalen werden gemäß § 5 Abs. 5 der DVO ProstSchG NRW die dem Belastungsausgleich zugrunde liegende Kostenfolgeabschätzung und der Verteilschlüssel nach Absatz 4 in 2018 für dieses und die Folgejahre überprüft. Hierfür wird in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine repräsentative Stichprobe bei den Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt.
  • Um die Erfahrungen von Sexarbeiter*innen, Betriebsstätten, Beratungsstellen und Kund*innen zu erheben, haben mehrere Verbände gemeinsam Beschwerdeformulare eingerichtet unter beschwerdeformular-sexarbeit.de. Die Beschwerden werden regelmäßig ausgewertet.


2019

2020

  • Im Juli 2020 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf der Grundlage der Bundesstatistik von 2017 und 2018 (!) einen Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz erstellt.
  • Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt teilte am 29. Juli 2020 mit, dass Ende 2019 in NRW 9.472 Personen nach dem ProstSchG angemeldet waren. Knapp die Hälfte (48,0 Prozent) der 9.472 angemeldeten Prostituierten waren jünger als 30 Jahre: 585 (6,2 Prozent) waren im Alter von 18 bis 20 Jahren, 3.959 Prostituierte (41,8 Prozent) im Alter von 21 bis 29 Jahren. Ende 2019 wurden 348 Prostitutionsgewerbe mit gültiger Erlaubnis nach dem geltenden Gesetz betrieben. In 300 Fällen handelte es sich um Prostitutionsstätten (z.B. Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen entfielen 18 und auf Prostitutionsfahrzeuge 30 Erlaubnisse. Mehr lesen Sie unter it.nrw.
  • Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG NRW) berichtete im September 2020 dem Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtages zur aktuellen Situation der in der Sexarbeit Tätigen.


Ab 2022

  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert gemäß § 38 ProstSchG die Auswirkungen dieses Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Erfahrungen der Anwendungspraxis und eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag zu bestellen ist. Die Evaluation setzt am 1. Juli 2022 ein. Der Evaluationsbericht ist dem Deutschen Bundestag spätestens am 1. Juli 2025 vorzulegen.

WEBSEITEN

Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen informiert zum neuen Gesetz unter berufsverband-sexarbeit.de. Um die Auswirkungen des Gesetzes sichtbar zu machen, hat der Berufsverband ein Beschwerdeformulare für Sexarbeiter*innen, Betriebsstätten, Beratungsstellen und Kund*innen eingerichtet unter beschwerdeformular-sexarbeit.de.

Bezirksregierung Arnsberg: Webseite zum Prostituiertenschutzgesetz
Anträge, Merkblätter und Verordnungen zum Gesetz finden Sie unter bezreg-arnsberg.nrw.de.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Webseite zum Prostituiertenschutzgesetz
Die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Prostituiertenschutzgesetz - unter anderem mit Textbausteinen zu den Inhalten des Informations- und Beratungsgesprächs zur Anmeldung auf Deutsch, Russisch und Rumänisch, Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit, Fragen und Antworten zum Gesetz sowie Informationen zu der Umsetzung in den Bundesländern - finden Sie unter bmfsfj.de.

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: Webseite zum Prostituiertenschutzgesetz
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW finden Sie unter mhkbg.nrw.

VOICE4SEXWORKERS.COM und Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit (GS:SG): Website ProstSchG - Information und Hilfe
Die Website informiert zum Gesetz, zu der Umsetzung in den Bundesländern (soweit schon bekannt), zu Beratungsstellen für Sexarbeiter*innen und bietet ein Forum für Fragen und Austausch. Die Website finden Sie unter prostituiertenschutzgesetz.info.


BROSCHÜREN/BÜCHER/FLYER

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Prostituiertenschutzgesetz. Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit. 2017
Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit finden Sie hier (PDF).

Doña Carmen (Ed.): Entrechtung durch Schutz. Streitschrift gegen das Prostituiertenschutzgesetz. 2019
Das Inhaltsverzeichnis der Streitschrift finden Sie unter donacarmen.de. Die Publikation können Sie im Buchhandel bestellen oder bei Doña Carmen.

Hydra: Informationsflyer zum ProstSchG für Sexarbeiter*innen und Betreiber*innen. 2017
Zu einem Gesetz, dessen Umsetzung noch so viel Unwägbarkeiten beinhaltet, einen Infoflyer zu erstellen, ist schwierig. Hydra hat es trotzdem versucht und einen Infoflyer in acht Sprachen erstellt. Er informiert Sexarbeiter*innen und Betreiber*innen über die wichtigsten Neuerungen, die mit dem am 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) einhergehen. Der Flyer ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch , Polnisch, Spanisch und Thai erhältlich. Den deutschsprachigen Flyer finden Sie hier (PDF). Den Flyer in weiteren Sprachen finden Sie unter hydra-berlin.de.

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten. April 2017
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen hat Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten entwickelt. Sie sollen einen Überblick über die bevorstehende Neuregelung geben. Die Erläuterungen richten sich nur an die Betreiber von Prostitutionsstätten. Für den gewerberechtlichen Vollzug des ProstSchG liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Kreisordnungsbehörden. Das Merkblatt finden Sie unter bezreg-arnsberg.nrw.de.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) veröffentlicht.

Der Leitfaden richtet sich an alle, die vor Ort die Beratung nach § 10 ProstSchG durchführen. Er will den zuständigen Mitarbeiter*innen in den Kommunen grundlegendes Wissen vermitteln, eine Reflexion der persönlichen Haltung anregen sowie den Aufbau von Netzwerken fördern. Einen aktuellen Bezug zur COVID-19-Pandemie enthält er nicht.

Die Broschüre informiert zur Gesetzeslage, zur Beratungssituation, zu den Zielgruppen der Beratung und zu medizinischen Aspekten. Sie soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt werden.

Den Beratungsleitfaden finden Sie hier (PDF).

Deutsche AIDS-Hilfe
Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet diverse Materialien zum Thema weibliche und männliche Sexarbeit an, u.a. Broschüren wie "Gesund durchs Jahr", "Anschaffen und gesund bleiben" und "Sex für Geld? Aber sicher!" in vielen Sprachen, aber auch Handbücher zum Thema "Prostitution, Prävention und Gesundheitsförderung". Materialien finden Sie unter aidshilfe.de/shop.

Lola-App
Lola ist eine App für Sexarbeiter*innen mit Videoclips zu Themen wie Krankenversicherung in Deutschland und gesundes und sicheres Arbeiten in der Sexarbeit, mit einem GPS-gestützten Navigationssystem zu wichtigen Adressen und mit Informationen zu Beratungsstellen und Gesundheitsämtern für Sexarbeiter*innen in NRW. Die Informationen bei Lola sind in den Sprachen bulgarisch, rumänisch, türkisch, englisch und deutsch abrufbar. Die LOLA-APP soll um Informationen zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen erweitert werden. Mehr finden Sie unter lola-nrw.de.

TAMPEP
TAMPEP ist die Abkürzung für "Transnational STD/AIDS Prevention among Migrant Prostitutes in the European Union". Das Projekt wurde von 1993 bis 2006 von der EU gefördert. Auf der immer noch bestehenden Homepage sind u.a. Infobroschüren erhältlich, teilweise jedoch nachvollziehbarerweise veraltet. Mehr finden Sie unter tampep.eu.

Verband der privaten Krankenversicherung & GKV-Spitzenverband: Merkblatt zur Krankenversicherung in Deutschland für Prostituierte
Das Merkblatt zur Krankenversicherung in Deutschland für Prostituierte des Verbandes der privaten Krankenversicherung und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie unter bmfsfj.de.

Abschlussbericht des Runden Tisches Prostitution NRW vom 8. Oktober 2014
2014 hat der Runde Tisch Prostitution, besetzt mit Vertreter*innen der relevanten Landesministerien, der kommunalen Spitzenverbände, der Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, der Beratungsstellen für weibliche und männliche Prostituierte sowie mit Sexarbeiterinnen selbst, hat in 14 Sitzungen zu einzelnen Schwerpunktthemen über 70 sachverständige Personen aus Wissenschaft und Praxis gehört. Damit das der Runde Tisch in bundesweit bisher einzigartiger Weise einen Fundus an Wissen zusammengetragen. Der im Oktober 2014 vorgelegte rund 100 Seiten starke Abschlussbericht dokumentiert die umfassende Aufarbeitung der Thematik, enthält Positionierungen zu politisch umstrittenen Fragen sowie Empfehlungen. Dabei beleuchtet er verschiedenste Formen der Prostitution und widmet den dynamischen Veränderungen des Marktes besondere Aufmerksamkeit. Den Abschlussbericht des Runden Tisches Prostitution NRW vom 8. Oktober 2014 finden Sie hier (PDF).

Elfriede Steffan, E. & Körner, C.: Mann-männliche Sexarbeit in NRW 2015/2016. Studie zur Lebenslage von male*Escorts in Dortmund, Essen, Düsseldorf und Köln. 2016
Die Studie im Auftrag der aidshilfe dortmund bietet einen Einblick in die Lebensrealität der mann-männlichen Sexarbeit: Motive, Einstellungen, Erfahrungen, Gesundheit, Risiko- und Schutzverhalten, Beratungs- und Unterstützungsbedarf und vieles mehr. Darüber hinaus haben die Wissenschaftlerinnen nachgefragt, was die male*Escorts über das in Kraft tretende Prostituiertenschutzgesetz wissen und welche Folgen das Gesetzt nach Einschätzungen von Expert*innen für die mann-männliche Sexarbeit hat. Die Studie finden Sie hier (PDF).

Sexarbeitforschung
Sexarbeitforschung ist eine Sammlung wissenschaftlicher Forschung über Sexarbeit und Prostitution in deutscher Sprache oder in anderen Sprachen über Sexarbeit in Deutschland. Sie finden sie unter sexarbeitforschung.wordpress.com.

Aidshilfe NRW: Zwei Jahre Prostituiertenschutzgesetz - Aidshilfe NRW fordert Richtungswechsel
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zieht die Aidshilfe NRW erneut Bilanz. Die von vielen Verbänden und Fachgesellschaften im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses vorausgesagten negativen Folgen seien eingetreten: Das Gesetz erschwere den Schutz und die Unterstützung von Sexarbeiter*innen und die Zusammenarbeit nicht-staatlicher und staatlicher Institutionen. Mit seinem repressiven und bevormundenden Ansatz verschärfe das Gesetz die Diskrimnierung und Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen. Zudem seien die Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung von sexualisierter Gewalt und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung nicht verbessert worden. Mehr lesen Sie hier (PDF).

Aidshilfe NRW: Prostituiertenschutzgesetz verschärft Lebenssituation von Menschen in der Sexarbeit. 06.2017
Das am 1. Juli 2017 in Kraft tretende Prostituiertenschutzgesetz verunsichert nach der Einschätzung des Landesverbandes viele in der Sexarbeit tätigen Menschen. Die hohen bürokratischen Hürden überfordern einen Großteil der Sexarbeiter*innen. Außerdem werde der niedrigschwellige Zugang zu HIV- und STI-Präventionsangeboten erschwert. Die Aidshilfe NRW sieht viele zusätzliche Anforderungen auf ihre Mitgliedsorganisationen zukommen und fordert eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Sozialberatung und Prävention. Mehr lesen Sie hier (PDF).

Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas): Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - Kritikpunkte und Forderungen zur Umsetzung. 01.2017
Das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas) fordert eine bundeseinheitliche Umsetzung des ProstSchG, da Sexdienstleistende mobil sind.
Unter anderem fordern die Beratungsstellen, dass die Anmeldung in einer zentral gelegenen Behörde außerhalb des offenen Publikumsverkehrs durchgeführt wird. Die Speicherung der Anmeldedaten soll auf einer unauffälligen Chipkarte erfolgen.
Um die verpflichtende Gesundheitsberatung nach dem ProstschG von der anonymen Beratung nach dem Infektionsschutzgesetz deutlich zu trennen, soll die Gesundheitsberatung nach dem ProstschG nicht in den Räumen der Gesundheitsämter stattfinden; auch hier wird eine zentral gelegene Behörde außerhalb des offenen Publikumsverkehrs sowie die Speicherung des Nachweises auf einer unauffälligen Chipkarte gefordert.
Beide Vorgänge – Anmeldung und Gesundheitsberatung – sollen in der gleichen Behörde zu parallel laufenden Zeiten möglich sein, mehrsprachig umgesetzt und auf der gleichen Chipkarte gespeichert werden. Die Bestätigung der Anmeldung und der Gesundheitsberatung sollen bundesweit gültig sein.
Darüber hinaus weist bufas auf offene Fragen des Datenschutzes hin. Hinsichtlich der Anforderungen an Prostitutionsstätten plädiert bufas für die Berücksichtigung der Vielfalt der Betriebe. Die Erarbeitung der Anforderungen an Prostitutionsstätten könne nur mit der Beteiligung von Expert*innen aus den jeweiligen Segmenten der Sexarbeitsbranche erfolgen.
Mehr lesen Sie hier (PDF).

Deutsche STI-Gesellschaft: Stellungnahme zur Umsetzung des geplanten Prostituiertenschutzgesetzes. 09.2016
Um den durch das Gesetz zu erwartenden Schaden möglichst gering zu halten, sollte die Umsetzung des Gesetzes laut Deutscher STI-Gesellschaft (DSTIG) mit großer Sorgfalt geschehen. Dazu fordert sie unter anderem: Keine Anmeldung gem. §4 ProstSchG in Gesundheitsämtern, eine strikte räumliche und personelle Trennung der gesundheitlichen Beratung nach §10 ProstSchG und §19 Infektionsschutzgesetz und die Durchführung der gesundheitlichen Beratung nach ProstSchG in Gesundheitsämtern stets nur mit Alias. Die DSTIG weist erneut darauf hin, dass sie durch das neue Gesetz ein Abdrängen der Betroffenen in die Illegalität befürchtet. Das würde insbesondere die STI-Prävention erschweren und die sexuelle Gesundheit der gesamten Bevölkerung gefährden. Die Stellungnahme finden Sie hier (PDF).

Internationale Komitee für die Rechte von Sexarbeiter_innen in Europa (ICRSE): Vorgeblicher Schutz, vergebliche Maßnahmen - Überblick über das Prostituiertenschutzgesetz. 06.2017
Das Internationale Komitee für die Rechte von Sexarbeiter_innen in Europa (ICRSE) hat am 2. Juni 2017 eine kritische Analyse zum Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Bei dem Gesetz ginge es nur vorgeblich um den Schutz von Sexarbeiter*innen, sagen die Autor*innen. Die aufgeführten Maßnahmen dienten kaum dazu, sowohl Sexarbeiter*innen als auch Betroffene von Menschenhandel nachhaltig zu unterstützen. Mehr lesen Sie hier (PDF).

Deutsche AIDS-Hilfe
Die Meldung der Deutschen AIDS-Hilfe finden Sie unter aidshilfe.de.

Deutsche STI-Gesellschaft
Eine Stellungnahme der Deutschen STI-Gesellschaft finden Sie hier (PDF).

Gesundheitsministerin Barbara Steffens
Eine Stellungnahme von Gesundheitsministerin Barbara Steffens finden Sie unter mgepa.nrw.de.

Den Referentenentwurf vom 29.07.2015 finden Sie hier (PDF).

Amtsleitungen diverser Gesundheitsämter und BV der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD
Die Stellungnahme der Amtsleitungen diverser Gesundheitsämter in Deutschland und Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zum Referentenentwurf lesen Sie hier (PDF).

Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen
Die Stellungnahme des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen zum Referentenentwurf lesen Sie hier (PDF).

Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
Die Stellungnahme des Bündnisses der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zum Referentenentwurf finden Sie hier (PDF).

Deutsche AIDS-Hilfe
Die Stellungnahme der Deutschen AIDS-Hilfe zum Referentenentwurf lesen Sie hier (PDF).

Deutscher Frauenrat
Die Stellungnahme des Deutschen Frauenrates zum Referentenentwurf finden Sie hier (PDF).

Deutscher Juristinnenbund
Die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes zum Referentenentwurf lesen Sie hier (PDF).

Deutsche STI-Gesellschaft
Die Stellungnahme der Deutschen STI-Gesellschaft zum Referentenentwurf lesen Sie hier (PDF).

Diakonie Deutschland
Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf finden Sie hier (PDF).

In einer dem schriftlicher Bericht der Landesregierung zum Thema "Aktueller Entwurfs- und Verhandlungsstand des geplanten Prostituiertenschutzgesetzes des Bundes" für die Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation am 25.11.2015 anhängenden zusammenfassenden Stellungnahme an das Bundesfamilienministerium wird der Referentenentwurf in dieser Form abgelehnt, unter anderem mit folgenden Argumenten:

  • Er entferne sich weit von seinem ursprünglichen Ziel, Menschen in der Sexarbeit besser zu schützen. Im Gegenteil sei er geeignet, ihre bestehende Ausgrenzung und Stigmatisierung noch weiter zu verstärken.
  • Ein Sonderordnungsrecht nur für Prostituierte sei auf Gefahrenabwehr fokussiert und treibe Menschen, für die Anonymität ein wichtiger Schutz sei, in die Illegalität.
  • Der Entwurf leide unter einem grundlegenden Konstruktionsfehler, indem nicht klar genug zwischen der Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung als Straftat einerseits und der Ausübung von Prostitution als einer von der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG geschützten Tätigkeit andererseits unterscheide.
  • Der Referentenentwurf lege für die Frage, wer Prostituierte/r ist, eine Definition zu Grunde, die zu einer nahezu uferlosen Ausweitung des Personenkreises führe.
  • Darüber hinaus offenbare sich in einzelnen Vorschriften, aber auch im Duktus des Referentenentwurfs, eine Perspektive der fürsorgerischen Bevormundung.
  • Der Referentenentwurf verlange zu seiner Umsetzung den Aufbau einer aufwändigen "Prostitutionsbürokratie", für die die Länder die Kosten zu übernehmen hätten. Die im Referentenentwurf genannten Kosten seien zu niedrig angesetzt.
  • Trotz der einseitigen finanziellen Belastung der Länder gehe die Bundesregierung von einer fehlenden Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes aus. Eine Zustimmungspflicht ergebe sich jedoch aus Art. 104a Abs. 4 GG.

Die Stellungnahme geht auch auf die Anmeldepflicht, die gesundheitliche Beratung, den Datenschutz, die Kondompflicht und weitere kritische Punkte ein.

Den Bericht an die Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation finden Sie hier (PDF).

Der Anfang 2011 auf Beschluss der Landesregierung gegründete Runde Tisch Prostitution, an dem nicht nur Vertretungen aus Landesministerien sitzen, sondern auch kommunale Spitzenverbände, Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, Beratungsstellen für weibliche und männliche Prostituierte sowie Prostituierte selbst, hat in 14 Sitzungen zu einzelnen Schwerpunktthemen über 70 sachverständige Personen aus Wissenschaft und Praxis gehört.

In bundesweit bisher einzigartiger Weise hat der Runde Tisch damit zum Thema Prostitution einen Fundus an Wissen zusammengetragen, der nicht zuletzt in der gegenwärtigen Debatte um eine Reform des Prostitutionsgesetzes wichtige Impulse geben kann.

Der im Oktober 2014 vorgelegte rund 100 Seiten starke Abschlussbericht dokumentiert die umfassende Aufarbeitung der Thematik, enthält Positionierungen zu politisch umstrittenen Fragen sowie Empfehlungen. Dabei beleuchtet er verschiedenste Formen der Prostitution und widmet den dynamischen Veränderungen des Marktes besondere Aufmerksamkeit. Den Abschlussbericht des Runden Tisches Prostitution NRW vom 8. Oktober 2014 finden Sie hier (PDF).