Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Prostitutionsschutzgesetz im Bundesrat angenommen

27. September 2016 - Der Bundesrat hat am 23. September 2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen angenommen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Eine kurze Zusammenfassung finden Sie unter TOP 6 unter bundesrat.de.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend hatte dem Bundesrat empfohlen zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Angestrebt werden sollte, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2018 zu verschieben. Als Begründung wurde angeführt, dass der bisherige Zeitplan zu kurz bemessen sei, um landeseinheitliche Regelungen zur Ausführung des Gesetzes zu schaffen.


Gesetz birgt die Gefahr, Menschen in die Illegalität zu treiben

Darüber hinaus betonte der Ausschuss noch einmal, dass erhebliche Teile des Gesetzes nicht geeignet seien, das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken. "Stattdessen bergen sie die Gefahr, Menschen, die sich für diese Tätigkeit entschieden haben, aber auf den Schutz durch Anonymität angewiesen sind, in die Illegalität zu treiben". Die Empfehlungen des Ausschusses für Frauen und Jugend finden Sie hier (PDF). Der Bundesrat ist den Ausschussempfehlungen nicht gefolgt.

Unter anderem werden ab Juli 2017 folgende Regelungen gelten:

  • Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen ihre Tätigkeit nun anmelden. Die ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden.
  • Darüber hinaus sind sie verpflichtet, "vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in jährlichem Rhythmus eine gesundheitliche Beratung beim Öffentlichen Gesundheitsdienst oder einer anderen nach Landesrecht bestimmten Behörde wahrzunehmen".
  • Für Personen unter 21 Jahren sind eine kürzere Gültigkeitsdauer der Anmeldung von einem Jahr und eine halbjährliche Wiederholung der gesundheitlichen Beratung vorgesehen. Die Anmeldung ist an ein persönlich wahrzunehmendes Informations- und Beratungsgespräch gekoppelt.
  • Kunden und Kundinnen haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. 


Meldungen und Kommentare zum Bundesratsbeschluss am 23. September 2016

Die Meldung der Deutschen AIDS-Hilfe finden Sie unter aidshilfe.de.
Eine Stellungnahme der Deutschen STI-Gesellschaft finden Sie unter dstig.de.
Eine Stellungnahme von Gesundheitsministerin Barbara Steffens finden Sie unter mgepa.nrw.de.

 

Weitere Informationen zum Prostitutionsschutzgesetz lesen Sie in unserem Spotlight ProstSchG.

 

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