Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Landtag für Selbstbestimmung in der Sexarbeit

Foto: bernjuer, photocase.de6. Mai 2021 - Am heutigen Tage hat der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtages Nordrhein-Westfalen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP „Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben“, Drucksache 17/10851, Selbstbestimmung von freiwilligen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erhalten und unterstützen! diskutiert und abschließend abgestimmt.


Entschließungsantrag einstimmig angenommen

Der Antrag wurde einstimming angenommen. Der Landtag stellt darin fest:

  • Prostitution ist gesellschaftliche Realität, eine, die mit Risiken verbunden ist. Es ist eine Aufgabe der Politik, Stigmatisierung, Diskriminierung und gesellschaftliche Marginalisierung von in der Sexarbeit tätigen Menschen vorzubeugen, in dem die soziale und rechtliche Lage von Prostituierten verbessert werden.
  • Die demokratischen Fraktionen im Landtag von NRW sprechen sich gegen die Kriminalisierung von käuflichen sexuellen Dienstleistungen aus. Statt Verbote zu fordern, die lediglich einen Signalwert haben, in ihrer Effektivität aber zweifelhaft sind, müssen die Rechte von Prostituierten gestärkt und Maßnahmen entwickelt werden, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
  • Hierzu bedarf es einer Reform des Bundesprostituiertenschutzgesetzes unter Einbezug der Erkenntnisse aus den durchführenden Ländern bzw. Kommunen, um weitere Fehlentwicklungen zum Nachteil der Betroffenen zu verhindern.

Außerdem beauftragt der Landtag die Landesregierung,

  • begleitende Informations-, Aufklärungs- und Ausstiegsprogramme für Frauen und Männer mit bereiten Mitteln auszustatten und Informationsnetzwerke zu stärken, um für Betroffene den Zugang zu Informationen zu erhalten und ihre Rechte kenntlich zu machen.
  • weiterhin Streetworking-Projekte zu unterstützen und den Ausbau von niedrigschwelligen und ergebnisoffenen Fachberatungsstellen und Konzepten zur Unterstützung von Prostituierten zu fördern, da die Soziale Arbeit sowie spezifische Fachberatungsstellen über wirksame und fallorientierte Konzepte verfügen, um Menschen in der Prostitution bei Bedarf zu unterstützen. Wir benötigen Angebote, die Menschen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern von Sexarbeit erreichen.
  • niedrigschwelligen Zugang für Prostituierte zur Gesundheitsversorgung zu sichern. Der Zugang zu medizinischer Versorgung und gesundheitlicher Beratung ist essenziell. Eine niedrigschwellige Gesundheitsberatung und die Möglichkeit einer Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung sind Voraussetzung hierfür.
  • den weiteren Ausbau kostenloser, anonymer Untersuchungen in den Gesundheitsämtern im Rahmen der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes zu prüfen.
  • einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Rechtsberatung und Schutz durch einen Direktkontakt zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern in Fällen von Gewalt und Gefahr sicherzustellen.
  • durch gezielte Programme aus bereiten Mitteln, wie z.B. die Sicherung und Förderung von Sprachkompetenzen und das Aufzeigen alternativer Perspektiven, den Betroffenen zu ermöglichen, sich bei Bedarf anderweitig und neu orientieren und qualifizieren zu können, um im Arbeitsmarkt abseits der Sexindustrie integriert zu werden.
  • auch künftig Schutzräume und sichere Orte und Konzepte für Prostitution zu unterstützen, um den Arbeitsplatz für Prostituierte sicher zu machen, wie beispielsweise das Modell der sogenannten "Verrichtungsboxen" in Köln oder Bonn, das mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte in der Straßenprostitution gibt.

 

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