Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Vereinsrecht in der Corona-Pandemie 2021

Foto: Robert Koch-Institut16. Dezember 2020 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Geltung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 per Verordnung verlängert.

Das Gesetz gewährt den Vereinen auch ohne entsprechende Satzungsgrundlage, dass neben Präsenz-Versammlungen virtuelle Mitgliederversammlungen stattfinden können. Außerdem wird die Handlungsfähigkeit der Vereine dadurch gewährleistet, dass Mitglieder ihre Rechte durch schriftliche Abstimmung vor der Versammlung oder in Form eines Umlaufverfahrens außerhalb einer Mitgliederversammlung wahrnehmen können.

Der Paritätische Gesamtverband hat eine diesbezügliche Arbeitshilfe veröffentlicht. Sie finden Sie hier (PDF) und unter der-paritaetische.de.

 

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