Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Leitfaden zur Beratung nach § 10 ProstSchG

Foto: helgi, photocase.de3. Dezember 2020 - Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) veröffentlicht.

Der Leitfaden richtet sich an alle, die vor Ort die Beratung nach § 10 ProstSchG durchführen. Er will den zuständigen Mitarbeiter*innen in den Kommunen grundlegendes Wissen vermitteln, eine Reflexion der persönlichen Haltung anregen sowie den Aufbau von Netzwerken fördern. Einen aktuellen Bezug zur COVID-19-Pandemie enthält er nicht.

Die Broschüre informiert zur Gesetzeslage, zur Beratungssituation, zu den Zielgruppen der Beratung und zu medizinischen Aspekten. Sie soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt werden.

Den Beratungsleitfaden finden Sie hier (PDF).


Mehr zum Prostituiertenschutzgesetz lesen Sie im Spotlight ProstSchG.

 

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