Corona: Erleichterung der Substitution
28. April 2020 - Mit eine neuen Verordnung erleichtert das Bundesministerium für Gesundheit die Substitutionstherapie während der Coronavirus-Pandemie.
Substituierende Ärzt*innen haben die Möglichkeit, bei der Behandlung von Opioidabhängigen von den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung abzuweichen.
Sie dürfen jetzt beispielsweise mehr Patient*innen behandeln als bisher und können Substitutionsmittel in einer Menge verschreiben, die für bis zu sieben aufeinanderfolgende Tage benötigt wird. Folgerezepte können Ärzt*innen auch ohne persönlichen Konsultation ausstellen.
Sollte eine Einnahme des Medikaments unter Beobachtung von medizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischem Personal nicht möglich sein, können Ärzt*innen diese Aufgabe auch anderem Personal übertragen.
Um die Versorgung mit Betäubungsmitteln sicherzustellen, dürfen Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) vorübergehend auch außerhalb von Vertretungsfällen – etwa in einer Praxisgemeinschaft – übertragen und von anderen Ärzt*innen verwendet werden. Mehr lesen Sie unter landesstellesucht-nrw.de.
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