Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Corona: Erleichterung der Substitution

Foto: hellfirez, photocase28. April 2020 - Mit eine neuen Verordnung erleichtert das Bundesministerium für Gesundheit die Substitutionstherapie während der Coronavirus-Pandemie.

Substituierende Ärzt*innen haben die Möglichkeit, bei der Behandlung von Opioidabhängigen von den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung abzuweichen.

Sie dürfen jetzt beispielsweise mehr Patient*innen behandeln als bisher und können Substitutionsmittel in einer Menge verschreiben, die für bis zu sieben aufeinanderfolgende Tage benötigt wird. Folgerezepte können Ärzt*innen auch ohne persönlichen Konsultation ausstellen.

Sollte eine Einnahme des Medikaments unter Beobachtung von medizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischem Personal nicht möglich sein, können Ärzt*innen diese Aufgabe auch anderem Personal übertragen.

Um die Versorgung mit Betäubungsmitteln sicherzustellen, dürfen Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) vorübergehend auch außerhalb von Vertretungsfällen – etwa in einer Praxisgemeinschaft – übertragen und von anderen Ärzt*innen verwendet werden. Mehr lesen Sie unter landesstellesucht-nrw.de.


Mehr zu Corona und HIV finden Sie in unserem Spotlight "Corona".

 

<<< zurück zur Liste "Aktuelles"