Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Menschen ohne Papiere im Krankenhaus

Foto: hellfirez, photocase.de5. September 2019 - Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit/Illegalität weist mit einem Arbeitspapier auf eine erhebliche Lücke in der Versorgung von Menschen ohne Papiere im Krankenhaus hin.

Während sich für die ambulante medizinische Versorgung inzwischen bundesweit ein vielfältiges Netz medizinischer Anlaufstellen etabliert hat, die spendenbasiert und mit ehrenamtlichen Kräften eine notdürftige medizinische Primärversorgung anbieten können, stellen stationäre Behandlungen einen zentralen Versorgungsengpass für Menschen ohne Papiere dar.


Nothelferparagraf bringt Helfer*innen oft in Not

Nach der geltenden Rechtslage sollte über den "Nothelferparagraphen" (§ 6a Asylbewerberleistungsgesetz) die Behandlung im Notfall gesichert sein. In der Praxis sieht es jedoch nach den Erfahrungen der BAG anders aus: Sie beobachtet bundesweit zwei zentrale Probleme: Erstens können die Menschen sich nicht ausreichend sicher sein, dass ihre Daten nicht an die Ausländerbehörde weitergereicht werden, wenn sie im Notfall ein Krankenhaus aufsuchen. Und zweitens greift eine Kostenerstattung durch das Sozialamt im Notfall nur in einem Bruchteil der Fälle. Teils wird deshalb den Betroffenen eine sofortige Behandlung im medizinisch notwendigen Umfang verwehrt.


Veränderungen auf allen Ebenen gefordert

Das vorliegende Arbeitspapier stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen dar und erläutert die Probleme der Praxis anhand von Fallbeispielen. Abschließend werden fachpolitische Empfehlungen gegeben, wie der Zugang zur Notfallhilfe im Krankenhaus für Menschen ohne Papiere besser geregelt werden könnte. Die Empfehlungen richten sich an Bund, Länder, Kommunen und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Zwei wesentliche Aspekte stehen dabei im Vordergrund:

  • Herstellung einer weniger komplexen Rechtlage hinsichtlich der gesundheitliche Versorgung ohne Aufdeckung des Aufenthaltsstatus
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Kostenerstattung für die Krankenhäuser


Die BAG Gesundheit/Illegalität besteht aus über 100 Organisationen und Einzelpersonen aus der medizinischen Praxis, aus Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, der Wissenschaft, den Kommunen und nichtstaatlichen Organisationen. Die BAG wird derzeit durch die Diakonie Deutschland koordiniert. Die Deutsche AIDS-Hilfe ist Mitglied der BAG Gesundheit/Illegalität.

Das Arbeitspapier Notfallhilfe im Krankenhaus für Menschen ohne Papiere finden Sie hier (PDF) oder unter diakonie.de.

Mehr zum Themenfeld Migration und Versorgung finden Sie in unserem Spotlight Migration.

 

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