ProstSchG: Länder wollen Schutzwirkung überprüfen
4. Juli 2019 - Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtags Nordrhein-Westfalen zu seiner heutigen Sitzung über die Ergebnisse der 29. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (29. GFMK).
GFMK will Wirkung des ProstSchG auf die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen prüfen
Die GFMK wird sich auf Antrag der Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dafür einsetzen, dass der für 2019 angekündigte Zwischenbericht des Bundes zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) die bereits vorliegenden Erfahrungen der Länder einbezieht.
In den Zwischenbericht sollten auch erste Erkenntnisse darüber einfließen, ob die wesentlichen Ziele des ProstSchG absehbar erreicht werden können. Das sind insbesondere: Wirkungsvolle Begegnung von Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Schutzes von in der Prostitution tätigen Personen. Bislang war vorgesehen, dass der Zwischenbericht des Bundes ausschließlich auf der Basis der Zahlen aus der Bundesstatistik erstellt wird und keine inhaltlichen Aussagen enthält.
Mehr zum GFMK-Beschluss lesen Sie unter landtag.nrw.de.
Wussten Sie schon: n = n: nicht messbar = nicht übertragbar?
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