Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Bericht des Justizvollzugsbeauftragten NRW

Foto: Bernd Schälte, Landtag NRW18. Juni 2019 - Für die Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag NRW am 19. Juni 2019 hat der Justizvollzugsbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen einen Kurzbericht vorgelegt.


Anstieg der Eingaben um 11 Prozent

Im Jahr 2018 gingen insgesamt 364 Eingaben bei dem Beauftragten ein. Im Vorjahresvergleich lässt sich ein recht beachtlicher Anstieg der Eingangszahlen um ca. 11 Prozent feststellen. Durch den Versand der neu erstellten Flyer und Plakate in mehreren Sprachen könnte sich die Erreichbarkeit für die Gefangenen vereinfacht haben.


Unzufriedenheit in Bezug auf die medizinische Versorgung

"Auffällig bei den Eingaben der Gefangenen war vor allem die Unzufriedenheit in Bezug auf die medizinische Versorgung. Hierzu zählte nicht allein das Verhältnis zwischen Arzt und Patient und eine dort immer wieder erkennbare mangelnde Kommunikation, sondern ebenso das Verhalten von Bediensteten im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung von Inhaftierten.

So fühlten sich die Inhaftierten häufig in ihren Schilderungen nicht ernst genommen. Auch die Vorführung zum Arzt bzw. die Terminvergabe war oft mit längeren Wartezeiten verbunden. In einer der Eingaben wurde angegeben, dass die Behandlung immer wieder verzögert worden sei. Dies hatte für den Gefangenen gesundheitliche Konsequenzen, sodass letztendlich eine Haftunterbrechung zur weiteren Behandlung in einem externen Krankenhaus beantragt und genehmigt wurde."

Der Themenkreis HIV- oder Hepatitis-Prävention und Behandlung fand leider keinen Niederschlag im Bericht.

Mehr lesen Sie unter landtag.nrw.de.

 

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