Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

HIVreport zu E-Health und Datensicherheit

Foto: axelbueckert, photocase.de12. Juni 2019 - Die Deutsche Aidshilfe hat einen neuen HIVreport herausgegeben. Er führt uns in die "schöne neue Welt" der E-Health ein und klärt uns darüber auf, dass es mit dem Datenschutz nicht immer zum Besten steht.


Elektronische Patient*innenakte ab 1. Januar 2021

In dem im März verabschiedeten Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) werden die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, allen ihren Versicherten spätestens bis zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patient*innenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. In dieser sollen zukünftig alle medizinisch relevanten Daten von Patient*innen gesammelt werden können.

Die Speicherung aller medizinischer Daten soll zentral erfolgen. Ärzt*innen werden verpflichtet sein, auf Patient*innenwunsch die Daten aus ihrer Praxis/Klinik auf zentrale Speicher zu übertragen.

Die Versicherten könnten, wenn sie es wollen, auch von mobilen Endgeräten (wie Tablets oder Smartphones) auf die medizinischen Daten in ihrer ePA zugreifen und diese weiterleiten. Datenschützer*innen warnen aber vor dieser Variante, da die Bequemlichkeit der Datenverwaltung mit einem Verlust an Datensicherheit erkauft werde.

Ursprünglich sollten die Patient*innen selbst bestimmen, ob die elektronische Patient*innenakte initialisiert wird. Mit den neuen Gesetzesänderungen haben die Krankenkassen aber die Möglichkeit, die ePA ohne Rücksprache für alle Versicherten zu aktivieren.


Wer welche Daten zu sehen bekommt, kann nur pauschal entschieden werden

Zwar bliebe Patient*innen nach wie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Diagnosen oder Behandlungsverläufe in der ePA dokumentiert werden oder nicht.

Trotzdem ist die Handlungsfreiheit der Patient*innen sehr eingeschränkt: Unter anderem wird es nach derzeitigem Diskussionsstand Patient*innen nur möglich sein, pauschal festzulegen, ob die gespeicherten Gesundheitsdaten für das medizinische Personal sichtbar sind oder nicht. Ein "Feintuning", welche Ärzt*innen/Therapeut*innen was sehen dürfen, ist aktuell nicht vorgesehen.

Ganz praktisch heißt dies für Menschen mit HIV, dass alle Ärzt*innen, Therapeut*innen und anderen Berechtigten im Gesundheitswesen von der HIV-Infektion erfahren könnten, sollte die Nutzung der medizinischen Daten in der ePA freigeschaltet sein.


Weitere Informationen zur elektronischen Patient*innenakte, zur elektronischen Gesundheitskarte, zu Krankenkassen-Apps, zum E-Rezept und zur digitalen Krankmeldung finden Sie unter hivreport.de.

 

Wussten Sie schon: n = n: nicht messbar = nicht übertragbar?

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