Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Bundestag beschließt Kostenübernahme für HIV-PrEP

Foto: Deutscher Bundestag, Katrin Neuhauser14. März 2019 - Heute hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen. Damit werden unter anderem zukünftig Arzneimittel zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mehr lesen Sie unter bundesgesundheitsministerium.de. Das Gesetz soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Wirkung der PrEP bis Ende 2020 evaluieren. Daten aus Ländern, in denen die PrEP seit einigen Jahren als ergänzender Baustein eingesetzt wird, haben bereits nachgewiesen, dass die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden konnte. In diesen Ländern ist die PrEP eingebunden in ein Beratungs- und ärztliches Versorgungssystem, erweiterte Testangebote, Selbsttests, frühzeitige Behandlung usw.

Wer zu den Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gehört und damit Anspruch auf die PrEP hat, wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband im Laufe von drei Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart. Mehr lesen Sie unter bundesgesundheitsministerium.de und unter aidshilfe.de.

Die HIV-PrEP ist eine biomedizinische Präventionsmaßnahme, bei der HIV-negative Personen vorsorglich Medikamente der antiretroviralen HIV-Therapie einnehmen, um sich vor einer möglichen HIV-Infektion zu schützen.

Mehr zur PrEP lesen Sie im Spotlight HIV-PREP.

 

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