Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Neuere Entwicklungen zum ProstSchG

Foto: bernjuer, photocase.de12. März 2019 - Im vergangenen Monat waren zwei neue Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zu beobachten.


Klageeinreichung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Am 5. Februar 2019 ist auf Initiative von Doña Carmen eine Klage gegen das deutsche Prostituiertenschutzgesetz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht worden. Mehr lesen Sie unter donacarmen.de.

Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staaten, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend.


Kleine Anfrage zum Prostitutionsgesetz und zum ProstSchG

Am 15. Februar 2019 hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage zur Evaluierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) von 2002 und des ProstSchG beantwortet.

Daraus geht hervor, dass zum Stichtag 30. Juni 2018 bundesweit von geschätzt 200.000 Sexarbeiter*innen (Schätzung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt) 76 Personen als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter der Berufsgattung "Berufe für personenbezogene Dienstleistungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten", der Prostituierte zugeordnet sind, gemeldet sind. Diese Zahl sei nur eingeschränkt aussagekräftig, da vermutlich viele Prostituierte bei der Sozialversicherung andere Berufsgattungen angeben, um ihre Tätigkeit anonym ausüben zu können, betont die Bundesregierung.

Nach Inkrafttreten des ProstSchG am 1. Juli 2017 haben sich bundesweit 6.959 Personen angemeldet.

Eine Korrelation oder ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Inkrafttreten des ProstG und der Entwicklung in den Bereichen Zwangsprostitution, Menschenhandel und sonstiger Gewalttaten lässt sich aus Sicht der Bundesregierung nicht feststellen. Mehr lesen Sie unter bundestag.de.


Mehr zum ProstSchG entnehmen Sie unserem Spotlight ProstSchG.

 

Wussten Sie schon: n = n: nicht messbar = nicht übertragbar?

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