Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Gesundheitliche Versorgung im Justizvollzug

Foto: Makus Gann, photocase.de5. Februar 2019 - Heute ist der Bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur gesundheitlichen Versorgung in Justizvollzugseinrichtungen des Landes NRW für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 6. Februar 2019 veröffentlicht worden.

Justizminister Peter Biesenbach stellt darin fest, dass 45 bis 49 Prozent der Gefangenen substanzabhängig seien, etwa die Hälfte hiervon sei opioidabhängig. Die Anzahl der Substituierten betrage über 1.600. Der Anteil der opioidabhängigen Gefangenen, die substituiert werden, läge derzeit bei ca. 40 Prozent, zum Vergleich: extern läge dieser Anteil bei ungefähr 50 bis 60 Prozent. Der Justizvollzug rechnet nach der Änderung der Behandlungsrichtlinien der Bundesärztekammer mit einer signifikanten Erhöhung der Substitutionszahlen.

Von 1985 bis 2017 hätten sich jährlich bei knapp einem Prozent der Gefangenen eine HIV-Infektionen nachweisen lassen. Danach sei keine weitere statistische Auswertung mehr erfolgt, da sich die Zahlen über Jahre konstant zeigten. Datenerhebungen zur Anzahl der Hepatitis-C-infizierten Gefangenen im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen würden nicht durchgeführt. In 2018 seien 448 Gefangene mit der Fragestellung der Indikation für eine Hepatitis-C-Therapie in der Hepatitis-Ambulanz des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen vorgestellt worden. Insgesamt hätte es im Jahr 2018 etwa 85 bewilligte Hepatitis-C-Therapien gegeben.

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