Aktionsplan gegen Sucht NRW: Fristen für Anträge
11. Januar 2018 - Der Aktionsplan gegen Sucht NRW baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW auf und zeigt prioritäre Handlungsfelder und Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Er konkretisiert die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung von Suchtprävention und Suchthilfe in NRW.
Das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert (innovative) Projekte und Maßnahmen, die dazu
beitragen, die mit dem Aktionsplan verfolgten Ziele zu erreichen. Zur Umsetzung des Aktionsplans gegen Sucht können daher Projektanträge auf Landesförderung gestellt werden. Für 2018 gelten für die Anträge folgende Abgabefristen:
- 31. Mai 2018
- 30. November 2018
Bei Interesse an einer Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landesstelle Sucht NRW. Erste Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter landesstellesucht-nrw.de.
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