Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Corona-Förderprogramm Engagement und Ehrenamt

Foto: cattari pons, photocase.de10. September 2020 - Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat heute ihr Förderprogramm "Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken." veröffentlicht, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Einen Antrag auf Förderung können alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen) stellen.

Der Zeitplan ist allerdings ambitioniert: Anträge sind ab sofort und bis spätestens zum 1. November 2020 möglich. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. November möglich. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.

 

Übersicht über den Förderrahmen

Förderer: Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die Stiftung wurde am 23. Juni 2020 im mecklenburgischen Neustrelitz gegründet.

Förderprogramm: "Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken."

Ziel: Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie

Förderschwerpunkte:
1.    Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
2.    Nachwuchsgewinnung
3.    Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.

Umfang der Förderung: Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Weiterleitungen bis zu 10.000 Euro sind möglich, der Erstempfänger kann hierfür bis zu 1.5 Millionen Euro beantragen.

Eigenanteil der Förderung: Bei Förderung von bis zu 5.000 Euro 10 %, bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro 20%.

Art der Ausgaben:
1.    Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software)
2.    projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
3.    projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
4.    begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
5.    Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Antragsteller: Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).

Antragsdeadline: So früh wie möglich, spätestens bis zum 1. November 2020.

Mittelverausgabung: Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. November möglich. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.

Mehr unter deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de.

 

<<< zurück zur Liste "Aktuelles"