Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Antragsverfahren für Projekte für junge Geflüchtete

25. August 2017 - Die Freie Wohlfahrtspflege NRW ruft ihre Mitglieder zur Beteiligung am Antragsverfahren für Projekte für junge Geflüchtete zu den Themen "Prävention sexualisierter Gewalt" und/oder "Wertevermittlung" auf.


Gefördert werden Projekte zu den Themen "Prävention sexualisierter Gewalt" und/oder "Wertevermittlung"

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Freie Wohlfahrtspflege NRW gebeten, gemeinsam mit ihren Trägern Projekte zu diesen Themenfeldern zu gestalten. Gefördert werden etwa 70 bis 75 Einzelprojekte in Höhe von jeweils etwa 12.500,00 Euro. Der Aufruf richtet sich an Einrichtungen, die Projekte mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 27 Jahren mit Fluchterfahrung durchführen möchten. Dabei sollen die Themen "Prävention sexualisierter Gewalt" und/oder "Wertevermittlung" selbstverständlich im Vordergrund stehen.

Die Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt umfassen unter anderem die Arbeit mit jungen Menschen zu Rechten, Gefahren, Schutz und Unterstützung sowie Ansätze zum Empowerment. Viele unterschiedliche Schwerpunkte sind denkbar, zum Beispiel Frauen- und Männerbilder, Sexualität, unterschiedliche Formen psychischer und
physischer Gewalt sowie die Akzeptanzförderung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (LSBTI*).

Als Durchführungszeitraum ist die Zeit vom 1. September 2017 bis 28. Februar 2018 vorgesehen. Es handelt sich um eine 100-Prozent-Förderung. Förderbar sind Personal-, Honorar- und Sachkosten. Anträge können ab jetzt bis zum 31. Oktober 2017 gestellt werden.

Antragsformulate und Beratung erhalten Freie Träger aus Nordrhein-Westfalen bei:

Weitere Fördermöglichkeiten im Themenfeld Migration und Geflüchtete finden Sie unter dem Stichwort "Migration und Ressourcen" in unserem Spotlight Migration.

 

<<< zurück zur Liste "Aktuelles"