Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten

9. Mai 2017 -  Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen hat Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten entwickelt. Sie sollen einen Überblick über die durch das Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes bevorstehenden Neuregelungen geben.

Die Erläuterungen richten sich nur an die Betreiber von Prostitutionsstätten. Für den gewerberechtlichen Vollzug des ProstSchG liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Kreisordnungsbehörden. Die Hinweise finden Sie unter duisburg.de.

Mehr zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und diesbezügliche Informationsmöglichkeiten finden Sie in unserem Spotlight "ProstSchG".

 

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