Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Rehabilitierung der Opfer des §175 in greifbarer Nähe

21. April 2017 - Die Deutsche AIDS-Hilfe informiert, dass der Entwurf des Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach §175 (bzw. §151 in der DDR) verurteilten schwulen Männer am 28. April 2017 in erster Lesung vom Bundestag beraten und am 1. Juni 2017 in dritter Lesung verabschiedet werden soll.


Pauschale Aufhebung der Urteile

Das Gesetz sieht vor, dass die Urteile pauschal aufgehoben werden (sofern es nicht um Vergehen mit Personen unter 14 Jahren ging, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis bestand oder Sex mit Gewalt erzwungen wurde). Außerdem können verurteilte Männer eine Entschädigungsleistung beantragen.

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren entwickelt diesbezügliche Handreichungen, um die zumeist betagten Männer bei ihrem Antrag auf Entschädigung zu unterstützen. Für eine telefonische Beratungshotline fehlt noch das Geld.

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Psychosoziale Beratung

Einen sicheren Raum, um über das Erlebte zu sprechen, sowie psychosoziale Beratung zum Thema bieten die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenberatung. In Nordrhein-Westfalen sind dies die rosa strippe in Bochum, das rubicon in Köln, das kcm Schulenzentrum in Münster, und das andersroom in Siegen.

 

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