Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

bufas-Forderungen zur Umsetzung des ProstSchG

20. Januar 2017 - Das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas) fordert eine bundeseinheitliche Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG), da Sexdienstleistende mobil sind.

Zur Umsetzung des ProstSchG fordern die Beratungsstellen unter anderem, dass die Anmeldung in einer zentral gelegenen Behörde außerhalb des offenen Publikumsverkehrs durchgeführt wird. Die Speicherung der Anmeldedaten soll auf einer unauffälligen Chipkarte erfolgen.

Um die verpflichtende Gesundheitsberatung nach dem ProstschG von der anonymen Beratung nach dem Infektionsschutzgesetz deutlich zu trennen, soll die Gesundheitsberatung nach dem ProstschG nicht in den Räumen der Gesundheitsämter stattfinden; auch hier wird eine zentral gelegene Behörde außerhalb des offenen Publikumsverkehrs sowie die Speicherung des Nachweises auf einer unauffälligen Chipkarte gefordert.

Beide Vorgänge – Anmeldung und Gesundheitsberatung – sollen in der gleichen Behörde zu parallel laufenden Zeiten möglich sein, mehrsprachig umgesetzt und auf der gleichen Chipkarte gespeichert werden. Die Bestätigung der Anmeldung und der Gesundheitsberatung sollen bundesweit gültig sein.

Darüber hinaus weist bufas auf offene Fragen des Datenschutzes hin.

Hinsichtlich der Anforderungen an Prostitutionsstätten plädiert bufas für die Berücksichtigung der Vielfalt der Betriebe. Die Erarbeitung der Anforderungen an Prostitutionsstätten könne nur mit der Beteiligung von Expert*innen aus den jeweiligen Segmenten der Sexarbeitsbranche erfolgen.

Die bufas-Forderungen finden Sie hier (PDF).

Mehr zum ProstSchG, unter anderem den Entwurf der Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen finden Sie in unserem Spotlight ProstSchG.

 

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