Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Prostitutionsgesetz heute im Bundesrat

13. Mai 2016 – Heute beriet der Bundesrat im ersten Durchgang den Entwurf des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (PDF).

Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der Bundesrat in einem so genannten ersten Durchgang das Recht, sich noch vor dem Deutschen Bundestag zu dem Entwurf zu äußern. Er kann innerhalb von sechs Wochen - in besonderen Fällen innerhalb von drei oder neun Wochen - eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf abgeben. 


Zustimmungspflicht weiter umstritten

Der Entwurf ist in den Ausschüssen des Bundesrates eingehend beraten worden. Die Ausschüsse empfahlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf umfänglich Stellung zu nehmen.

Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend, der Gesundheitsausschuss und der Rechtsausschuss reklamierten zunächst übereinstimmend die nicht vorgesehene Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates zum Gesetzesvorhaben insgesamt. 


Ausschüsse gegen Anmelde- und Beratungspflicht sowie Kondompflicht

Unter anderem sprachen sich der federführende Ausschusses für Frauen und Jugend und der Gesundheitsausschusses übereinstimmend und grundsätzlich gegen die vorgesehene Anmeldepflicht und gegen die vorgesehene Pflicht zur gesundheitlichen Beratung von Prostituierten aus.

Ebenfalls übereinstimmend lehnten beide Ausschüsse die gesetzliche und mit Bußgeld bewehrte Kondompflicht mangels Kontrollierbarkeit ab.

Die Ausschüsse folgten in ihrer Einschätzung damit den Empfehlungen vieler Fachgremien und Fachverbände, unter anderem der Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW, der Landeskommission AIDS und des Runden Tisches Prostitution NRW.

Hinsichtlich des Inkrafttretens sprachen sich beide Ausschüsse für ein Verschieben auf den 1. Januar 2018 aus, um den Ländern mehr Zeit für die Ausführung des Gesetzes in landeseinheitlichen Regelungen zu geben.

Weiter forderten der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend und der Rechtsausschuss übereinstimmend die Begriffsbestimmung der sexuellen Dienstleistungen enger zu fassen und an das Strafgesetzbuch anzulehnen, um den Adressatenkreis der Vorschriften nicht unverhältnismäßig auszuweiten sowie um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden.

Ebenfalls in Übereinstimmung hielten der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend sowie der Wirtschaftsausschuss eine Überprüfung für notwendig, ob die Anwendung der gewerberechtlichen Vorschriften bereits bei Kleinstbetrieben, die nur aus zwei Personen bestehen, sachgerecht und verhältnismäßig ist. 


Kosteneinschätzung der Bundesregierung nicht nachvollziehbar und unvollständig

Hinsichtlich der Kosten, die mit dem Gesetzentwurf für die Haushalte der Länder und Kommunen verbunden sein werden, bemängelten der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend, der Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten übereinstimmend die nicht nachvollziehbare und unvollständige Einschätzung und forderten die Bundesregierung zudem auf, entstehende Kosten für Kommunen und Länder soweit als möglich zu begrenzen und mittels geeigneter Maßnahmen vollständig und dauerhaft durch den Bund zu kompensieren.

Weitere Details entnehmen Sie den Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 11 (PDF).


Bundesrat ist leider in weiten Teilen den Ausschussempfehlungen nicht gefolgt

Leider ist der Bundesrat den Empfehlungen der Ausschüsse in wichtigen Teilen nicht gefolgt. Gleichwohl hat er sich gegen weitgehende behördliche Befugnisse gegenüber Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern positioniert. Mehr lesen Sie unter aidshilfe.de.

 

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