Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Landeskommission AIDS zu STI-Untersuchungen

18. Januar 2016 – Die Landeskommission AIDS NRW hat am 19. November 2015 eine "Empfehlung zur Verbesserung der Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zur Erleichterung des Zugangs zu STI-Untersuchungen bei entsprechenden Anlässen" verabschiedet.

Eingangs weist die Kommission darauf hin, dass sexuell übertragbare Infektionen (STI) häufig symptomlos verlaufen. Die Nichterkennung und Nichtbehandlung symptomloser STI fördere die Weiterverbreitung sowie die Infektion mit weiteren STI und kann zu schweren Krankheitsverläufen und Krankheitsfolgen führen.


Untersuchung auch bei Verdacht auf eine Übertragung anbieten

Die Landeskommission AIDS NRW betont deshalb in ihrer Empfehlung, dass Untersuchungen auf STI bereits angeboten werden sollten, wenn ein Verdacht auf eine entsprechende Übertragung besteht.


Zugang zu Untersuchungs- und Behandlungsangeboten verbessern

Für eine frühzeitige Diagnostik und Behandlung sei dabei in erster Linie ein ausreichend differenziertes, leicht zugängliches, bei Bedarf auch anonymes und kostenloses Angebot zu Beratung, Diagnostik und Behandlung notwendig. Derzeit mangele es insbesondere an zielgruppenspezifisch ausgerichteten Informationen und Zugängen zu den bereits existierenden Untersuchungs- und Behandlungsangeboten.


STI-Diagnostik am individuellen Ansteckungsrisiko und dem jeweiligen sexuellen Lebensstil orientieren

 Die STI-Diagnostik sollte sich am individuellen Ansteckungsrisiko bzw. dem jeweiligen sexuellen Lebensstil orientieren. Entscheidend hierbei sei, inwieweit der individuelle Lebensstil mit einem erhöhten Risiko für eine Ansteckung mit STI verbunden sei.


Empfehlungen

Zur Verbesserung der Prävention von STI sowie der Versorgung von Menschen mit STI empfiehlt die Landeskommission AIDS NRW unter anderem:

  • Intensivierung der Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit zum Thema Sexualität und STI wie auch zur Diagnostik und Behandlung von STI
  • Aufnahme des Themas in die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
  • Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte (durch die kassenärztlichen Vereinigungen) für eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten von STI-Untersuchungen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung
  • Gezielte Information der Versicherten, in welchen Situationen sie eine Ärztin oder einen Arzt im Hinblick auf eine mögliche STI-Infektion aufsuchen sollten
  • Erweiterung der entsprechenden Leitlinien, bei welchen konkreten Anlässen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko (häufig wechselnde SexualpartnerInnen etc.) eine Untersuchung auf STI indiziert ist
  • Förderung der Vernetzung von vorhandenen Angeboten zu Beratung, Diagnostik und Behandlung bei STI
  • Erweiterung des Angebots an anonymer und möglichst kostenfreier Testung auf STI für besondere Zielgruppen

Weitere Details zur Empfehlung sowie die Empfehlung selbst finden Sie hier.

 

<<< zurück zur Liste "Aktuelles"