Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Nationaler AIDS-Beirat zum HIV-Test in der Erstuntersuchung von Flüchtlingen

18. November 2015 - Der Nationale AIDS-Beirat lehnt routinemäßige HIV-Tests für Asylsuchende in seinem Votum "HIV-Diagnostik in der Erstuntersuchung von Asylsuchenden" vom 13. Oktober 2015 ausdrücklich ab.

Gleichwohl stellt er fest, dass in Deutschland im Rahmen der Erstuntersuchungen bei Asylsuchenden HIV-Testungen auch routinemäßig durchgeführt werden. Er weist darauf hin, dass dieses Verfahren nicht den anerkannten Standards zur Durchführung eines HIV-Tests entspricht.

Die Durchführung eines HIV-Tests erfordert:

  • die Gewährleistung von Vertraulichkeit und einen geschützten Rahmen
  • eine individuelle Beratung und ärztliche Anamnese, ggf. unter Hinzuziehung von DolmetscherInnen bzw. SprachmittlerInnen
  • eine informierte und freiwillige Zustimmung,
  • die persönliche Mitteilung des Untersuchungsbefundes
  • die Sicherstellung des zeitnahen Zugangs zu weiterer Diagnostik und dauerhafter Behandlung

Im Kontext der Untersuchung bei Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen oder Notunterkünften ist weder von einer informierten Zustimmung noch von einer ausreichenden Vertraulichkeit auszugehen. Der Nationale AIDS-Beirat lehnt routinemäßige HIV-Tests für Asylsuchende daher ausdrücklich ab.

Der Nationale AIDS-Beirat ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministeriums für Gesundheit. Er ist interdisziplinär mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Forschung, medizinische Versorgung, öffentlicher Gesundheitsdienst, Ethik, Recht, Sozialwissenschaften, sowie Personen aus der Zivilgesellschaft zusammengesetzt.

Das Votum des Nationalen AIDS-Beirates finden Sie unter bmg.bund.de.

Mehr zum Nationalen AIDS-Beirat finden Sie unter bmg.bund.de.

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