Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Gesundheitskarte NRW: Zuständigkeiten geklärt

12. Oktober 2015 - Nach der Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung von Gesundheitsministerin Barbara Steffens mit inzwischen elf Krankenkassen zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW haben sich nun die Krankenkassen über die Zuständigkeit für die der Vereinbarung beitretenden Kommunen verständigt.


Eine Krankenkasse ist jeweils für eine kreisfreie Stadt oder alle Gemeinden eines Kreises zuständig

Jetzt haben alle interessierten Kommunen eine Krankenkasse als Ansprechpartner, können direkt Kontakt aufnehmen und konkrete Absprachen zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung treffen.

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW hat auf seiner Internetseite eine Übersicht veröffentlicht, welche Krankenkasse für welche Kommunen im Rheinland und in Westfalen-Lippe zuständig ist, unter mgepa.nrw.de.

Bei Bedarf können Kommunen auch nach direkten Kontaktpersonen bei der Krankenkasse fragen, per Mail an die Adresse gesundheits-karte@mgepa.nrw.de.

Mehr zu der Rahmenvereinbarung, dem Leistungsumfang und den benötigten Formularen finden sie unter mgepa.nrw.de.

 

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