Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Vorurteile wegen HIV-Infektion kein Kündigungsgrund

9. Oktober 2013 - Verschiedene Agenturen berichten heute von einem erfreulichen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 3. Oktober 2013 zu Gunsten eines Arbeitsnehmers mit HIV:

Entlässt ein Arbeitgeber auf Druck der Belegschaft einen HIV-infizierten Angestellten, stellt dies eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens dar. Damit erhält ein früherer Angestellter eines Schmuckherstellers vom griechischen Staat eine Entschädigung.

Aus Angst vor Ansteckung forderten mehrere Kollegen des HIV-positiven Mannes vom Arbeitsgeber die Entlassung des Infizierten. Der Arbeitgeber versuchte den Konflikt durch eine Informationsveranstaltung zu entschärfen. Nachdem dies nicht gelang, und die Kollegen bei ihrer Entlassungsforderung blieben, wurde der HIV-positive Angestellte gegen Zahlung einer Abfindung entlassen.

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