Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

DAH, DAIG und dagnä für Prävention und Patientenrechte

1. Oktober 2013 - Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH), die Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG) und die Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) setzen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme für Prävention und Patientenrechte ein.

Sie reagieren damit auf einen sogenannten „Appell“ des AIDS-Ausschusses der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern aus dem Monat Mai dieses Jahres. Der Ausschuss forderte die Abschaffung von aus seiner Sicht bestehenden Sonderregelungen für HIV (z.B. Recht auf Nicht-Wissen) und die Einordnung der HIV-Infektion ohne Ausnahmeregelungen in das Infektionsschutzgesetz.


Sonderregelungen gibt es gar nicht

DAH, DAIG und dagnä stellen fest, dass es weder heute noch in der Vergangenheit HIV-Sonderregelungen gebe bzw. gegeben habe. Seit jeher werde HIV im Infektionsschutzgesetz genannt und habe dort keine Ausnahmestellung.

Längst sei höchstrichterlich geklärt und durch das jüngst verabschiedete Patientenrechtegesetz bekräftigt, dass Patientinnen und Patienten durch ihre Ärztinnen bzw. Ärzte aufgeklärt werden und in die Behandlung einwilligen müssen. Es sei aber auch ihr Recht, nicht alles erfahren zu müssen.

Menschen mit HIV gingen verantwortungsvoll mit ihrer Erkrankung um, so DAH, DAIG und dagnä. Dass sich HIV ausbreite, weil Personen auf ihrem „Recht auf Nichtwissen“ bestünden, sei wissenschaftlich nicht belegbar.


Stärkung der Eigenverantwortung und gute Angebote führen zum Präventionserfolg

Die drei Fachorganisationen wehren sich gegen das Schüren von Ängsten und die Einschränkung von Patientenrechten. Erfolgreiche Prävention stärkt die Eigenverantwortung eines/einer jeden und macht niedrigschwellige und zielgruppenorientierte Beratungs-, Test-, Impf- und Behandlungsangebote.


Mehr lesen Sie unter aidshilfe.de.

 

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