Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Sozialministerium NRW fördert inklusive Arbeit

MAGS NRW: Logo des Inklusionsschecks NRW23. Juli 2020 - Mit dem "Inklusionsscheck NRW" möchte Sozialminister Karl-Josef Laumann lokale Initiativen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung der Inklusion vor Ort unterstützen. Der Inklusionsscheck soll dazu beitragen, das Bewusstsein für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Die Landesregierung stellt dafür insgesamt 600.000 Euro (300x 2.000 Euro) bis Ende 2020 zur Verfügung. Die Anträge sind bis spätestens 1. Oktober 2020 zu stellen.


Wer kann einen Antrag stellen?

  • Vereine
  • Organisationen
  • Initiativen


Was wird gefördert?

Die Antragsteller*innen stärken mit lokalen und regionalen Aktivitäten das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Das kann zum Beispiel die Ausrichtung einer inklusiven Veranstaltung sein, die barrierefreie Umgestaltung der Internetseite eines Vereins, ein Info-Faltblatt in Leichter Sprache oder die Beauftragung von Gebärdensprachdolmetschung. Grundsätzlich förderfähig sind unter anderem:

  • Publikationen
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
  • Veranstaltungen


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Projekt muss

  • in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
  • bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein
  • und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden


Den Informationsflyer zum Inklusionscheck finden Sie hier (PDF). Weitere Informationen, eine FAQ-Liste und den Link zur Online-Antragstellung finden Sie unter mags.nrw.

 

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