Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Wohlfahrt zu geplanten Änderungen des IfSG

Foto: Robert Koch-Institut27. April 2020 - Die Deutsche Aidshilfe weist darauf hin, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" Stellung genommen hat, welches das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ändern soll.

In der 26-seitigen Stellungnahme begrüßen die Verbände den geplanten Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und fordern, das Gesundheits- und Sozialwesen auch langfristig strukturell zu stärken.


Gesundheitswesen: Keine Speicherung von Daten zu Beschäftigten mit übertragbaren Krankheiten

Um Übertragungen von Krankheiten im Gesundheitswesen zu vermeiden (§ 23, Absatz 3 Infektionsschutzgesetz), sollen Leiter*innen von Einrichtungen und Diensten aber künftig Daten zu Beschäftigten mit übertragbaren Krankheiten speichern dürfen, "um über die Begründung von Beschäftigungsverhältnissen oder die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden".

Dies lehnt die BAGFW strikt ab. "Unter eine solche Regelung würden zum Beispiel auch Menschen mit HIV fallen", erläutert Silke Klumb, Geschäftsführerin der Deutschen Aidshilfe. "Das Sammeln und Speichern von Daten würde chronisch Kranke schlechter stellen und eine gesetzliche Grundlage für Diskriminierungen im Arbeitsleben darstellen. Die bestehenden Arbeitsschutzregeln reichen zum Schutz vor HIV-Übertragungen völlig aus", so Klumb weiter.

Grundrechtskonform und für COVID-19 passend wäre nach Ansicht der BAGFW eine Formulierung, wonach eine Erhebung und Speicherung von Daten zu Krankheiten, "die durch Schutzimpfung verhütet werden können oder gegen die Immunität besteht", erlaubt sind.


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