Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Debatte im Landtag NRW zur Prostituiertenberatung

Foto: Landtag NRW, Bernd Schälte20. Februar 2020 - Vor dem Hintergrund massiver Zweifel, ob das Prostituiertenschutzgesetz das Ziel des Schutzes von Prostituierten jemals erreichen kann, debattierte der Landtag Nordrhein-Westfalen am 13. Februar 2020 über den Antrag der Fraktionen der CDU und FDP zur Stärkung der Prostituiertenberatung (Drucksache 17/8588). Beschlossen wurde,

  • die zum Schutz und zur Unterstützung von in der Prostitution Tätigen vorhandenen landesgeförderten Beratungseinrichtungen einer Evaluation im Hinblick auf ihren regionalen Wirkungskreis zu unterziehen und dem Landtag hierüber Bericht zu erstatten
  • einen Entwurf für den Aufbau von Beratungs- und Informationsstrukturen mit dem Ziel eines landesweit flächigen Angebotes im Hinblick auf den Schutz und die Unterstützung von in der Prostitution Tätigen zu erarbeiten und dem Landtag zuzuleiten sowie
  • zur Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für dessen bundesweite Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes, die mit dem 1. Juli 2022 beginnt, rechtzeitig ein weiteres Forschungsprojekt in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, die weitere Umsetzung des Bundesgesetzes im Land Nordrhein-Westfalen fundiert zu begleiten, um insbesondere über das Erreichen der mit dem Bundesgesetz verknüpften Zielvorstellungen Bericht erstatten zu können.

Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Selbstbestimmung und Beratung stärken – Prostituiertenschutzgesetz überarbeiten! (Drucksache 17/8639) wurde abgelehnt. Ziele des Antrags waren u.a.

  • Einrichtung eines interdisziplinären Runden Tisches Prostitution NRW
  • Prüfung der Einheitlichkeit und Konkretheit der Richtlinien und Hinweise zur Anwendung
  • Prüfung des Vorliegens von Handlungsempfehlungen im Falle der Feststellung einer Zwangslage
  • Fortbildungsangebote zur Schulung und Sensibilisierung der mit der Umsetzung des ProstSchG betrauten Mitarbeiter*innen
  • Bundesratsinitiative zur Umsteuerung der Fehlentwicklungen
  • Sicherung und Ausbau der Beratungsstruktur
  • Etablierung von Fortbildungsmaßnahmen innerhalb der Polizei und der Justizbehörden
  • Einrichtung einer Hotline beim Landeskriminalamt für Prostituierte in Zwangssituationen

Das Video der Debatte finden Sie (bei ca. 2 Stunden, 40 Minuten) unter landtag.nrw.de.

Mehr zum Prostituiertenschutzgesetz finden Sie im Spotlight ProstSchG.

 

Wussten Sie schon: n = n: nicht messbar = nicht übertragbar?


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