Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Aktionsplan gegen Sucht: Antragsfrist verlängert

Foto: David-W-, photocase.de29. April 2020 - Die Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus wirken sich auch auf die nötigen Vorbereitungen zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Aktionsplan gegen Sucht NRW aus. Daher wird die Einreichungsfrist bis Donnerstag, den 18. Juni 2020 verlängert.


Aufbau und die Weiterentwicklung regionaler Suchthilfenetzwerke

Gefördert werden der Aufbau und die Weiterentwicklung regionaler Suchthilfenetzwerke, die den Zugang zu den Angebotsbereichen Beratung – Behandlung – soziale und berufliche Teilhabe sowie die Überleitung zwischen den Bereichen durch eine engere Kooperation verschiedener Akteur*innen verbessern. Es sollen nutzer- und zielorientierte "Versorgungspfade" etabliert werden, die für die jeweiligen Zielgruppen leichter zugänglich und passgenauer zugeschnitten sind.

Die Netzwerke können, je nach regionaler Bedarfslage

  • eine kreisweite bzw. eine kreisübergreifende Vernetzung der Suchthilfe bewirken und /oder
  • sektorenübergreifend (Suchthilfe mit z.B. Öffentlichem Gesundheitsdienst, psychiatrische und hausärztliche Versorgung, Altenhilfe, Pflege und Betreuung, Jugendhilfe, Geflüchtetenhilfe, Jobcenter/Arbeitsagentur, JVA-Überleitung, Suchtmedizin und Suchtselbsthilfe) gestaltet werden und/oder
  • integrierte Beratungsangebote vorantreiben, sofern noch getrennte Angebote für die Beratung hinsichtlich legaler und illegaler Suchtstoffe bestehen.

Der Entwicklungsprozess ist grundsätzlich unter Beteiligung der jeweiligen Zielgruppen anzulegen. Details zur Schwerpunktsetzung des Aktionsplans gegen Sucht NRW finden Sie unter landesstellesucht-nrw.de.

 

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