Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

HIV-PrEP als Kassenleistung kommt zum 01.09.2019

Foto: eskemar, photocase.de7. August 2019 - Ab dem 1. September 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte ab 16 Jahren mit einem substanziellen HIV-Risiko Anspruch auf die Medikamente und erforderlichen Untersuchungen für die HIV-Prophylaxe (PrEP). Darauf wies gestern die Deutsche Aidshilfe hin.

Wer genau ein solches erhöhtes HIV-Risiko hat, welche Leistungen die PrEP umfasst und welche Ärzt*innen die PrEP verschreiben dürfen, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen Ende Juli in einer jetzt veröffentlichten Vereinbarung festgehalten.


Anspruch auf die PrEP-Finanzierung haben Menschen mit substanziellem HIV-Risiko

Die Regelungen zur Anspruchsberechtigung folgen weitgehend den Deutsch-Österreichischen Leitlinien zur HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe aus dem Jahr 2018. Als Menschen mit "substanziellem Risiko" gelten:

  • Männer, die Sex mit Männern haben, oder trans* Personen, die in den letzten drei bis sechs Monaten Analverkehr ohne Kondom hatten und/oder voraussichtlich in den kommenden Monaten Analverkehr ohne Kondom haben und/oder in den zwölf Monaten vor der Beratung zur PrEP-Verschreibung eine Geschlechtskrankheit hatten
  • Partner*innen von Menschen mit HIV, bei denen HIV noch sexuell übertragbar ist (das heißt, die Zahl der HI-Viren im Blut liegt nicht seit mindestens sechs Monaten unter 200 RNA-Kopien/ml Blutplasma)
  • intravenös Drogen konsumierende Personen, die keine sterilen Spritzbestecke verwenden, zum Beispiel, weil sie im Gefängnis keinen Zugang dazu haben (nach individueller Prüfung)
  • Menschen, die Sex ohne Kondom mit Partner*innen haben, bei denen eine nicht diagnostizierte und damit nicht behandelte HIV-Infektion wahrscheinlich ist, zum Beispiel bei sexuellen Kontakten mit Menschen aus besonders von HIV betroffenen Gruppen (nach individueller Prüfung)


Laut Vereinbarung umfasst die PrEP-Versorgung

  • die ärztliche Beratung
  • die PrEP-Medikamente (die Versicherten zahlen die gesetzliche Zuzahlung) und
  • die Untersuchungen, die vor und während der PrEP erforderlich sind


Verschreiben, begleiten und abrechnen dürfen nur fachlich befähigte Ärzt*innen. Als fachlich befähigt gelten Ärzt*innen in der spezialisierten Versorgung von Menschen mit HIV (gemäß Qualitätssicherungs-Vereinbarung HIV/Aids). Weitere Fachärzt*innen können unter bestimmten Bedingungen eine fachliche Befähigung erwerben.

Geregelt werden muss jetzt noch die Vergütung für die PrEP-Beratung und Begleitung. Die neuen Leistungen und deren Vergütung müssen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband noch im Einzelnen festlegen.

Mehr lesen Sie unter aidshilfe.de.
Mehr erfahren Sie auch unter aerzteblatt.de.
Mehr zur PrEP lesen Sie hier.

 

Wussten Sie schon: n = n: nicht messbar = nicht übertragbar?

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