Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Wirksam behandelte HIV-Positive polizeidiensttauglich

Foto: RILHADKOA, photocase.de22. Juli 2019 (ergänzt am 4. September 2019) - Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Urteil vom 18. Juli 2019 die beklagte Polizeiakademie Niedersachsen verpflichtet, über die Bewerbung des Klägers neu zu entscheiden, bei dem eine mehrjährig und erfolgreich therapierte HIV-Infektion besteht. Infolge der Therapie mit antiretroviraler Medikation liegt bei dem Kläger die Viruslast ständig unter der Nachweisgrenze.


Es besteht weder eine vorzeitige Dienstunfähigkeit noch ein Ansteckungsrisiko

Das Gericht hat zu der Frage, ob diese Infektion zur Polizeidienstuntauglichkeit führt, ein Sachverständigengutachten eines u.a. im Bereich der Immunologie forschenden Professors der Medizinischen Hochschule Hannover eingeholt. Die Kammer ist der Auffassung des Sachverständigen gefolgt, dass bei dem Kläger weder eine vorzeitige Dienstunfähigkeit drohe noch ein Risiko bestehe, dass er Kollegen oder Bürger anstecken könnte.


Urteil inzwischen rechtskräftig

Anders als nach der Urteilsverkündung Ende Juli 2019 angekündigt, ist die Polizeiakademie nicht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover in Berufung gegangen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Auch wenn das Urteil eines regionalen Verwaltungsgerichts nicht gleichzusetzen sei mit dem eines Oberverwaltungsgerichts oder gar des Bundesverwaltungsgerichts, hat es für Jacob Hösl, der den Kläger in diesem Verfahren als Rechtsanwalt unterstützt hatte, wegweisende Bedeutung. Dies gilt in zweierlei Hinsicht, sowohl für Menschen mit HIV, die sich zum Polizeidienst bewerben wollen als auch für bereits verbeamtete Polizist*innen mit HIV, die bisher wegen HIV Benachteiligungen bezüglich ihrer Laufbahn oder ihres konkreten dienstlichen Einsatzes hinnehmen mussten.

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