Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Antragsberatung für Präventionsprojekte

Foto: Johny Schorle, photocase.de14. Juni 2019 - Seit 2017 unterstützt die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC NRW) mit Fördermitteln des GKV-Bündnisses für Gesundheit und Personal des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) die Umsetzung des Präventionsgesetzes in NRW.

Im Mittelpunkt steht dabei die Information und Beratung zum Antragsverfahren für Präventionsprojekte in Lebenswelten nach § 20a SGB V und die Betreuung der geförderten Projekte.

Um Interessierten umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, wurde das Webangebot komplett überarbeitet. Sie finden alle Informationen nun auf der neuen Internetseite innerhalb des LZG.NRW-Angebots unter dem Direktlink: kgc.nrw.de.


Was wird gefördert?

Es werden Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten/Setting gefördert, zum Beispiel Kita, Schule, Kommune/Quartier/ländlicher Raum). Ein Schwerpunkt des Projektes sollte zusätzlich auf einem oder mehreren der nachfolgenden Aspekte liegen:

  • Verminderung sozialbedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen
  • Umsetzung integrierter Konzepte im kommunalen Raum/Quartier
  • Aufbau und Ausbau lebensweltübergreifender Präventionsketten und Bündelung von Aktivitäten
  • Qualifizierung, Befähigung und Teilhabe unter Berücksichtigung interkultureller Kompetenz im Sinne des Empowerments und der Nachhaltigkeit
  • Evaluation und Qualitätssicherung

In Nordrhein Westfalen werden die Schwerpunkte gesetzt auf:

  • Verminderung sozialbedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen
  • Fortführung, Weiterentwicklung und Ausbau bewährter Ansätze und Kooperationen, sowie auch neue Maßnahmen oder Initiativen zu vereinbaren und gemeinsam voranzubringen
  • Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder
  • Koordinierung der Leistungen
  • Zusammenarbeit der Partner
  • Schaffung von transparenten Strukturen durch regelmäßige Festlegung von Handlungsschwerpunkten
  • Vor allem integrierte Konzepte im kommunalen Raum / Quartier
  • lebensweltübergreifenden Präventionsketten und Bündelung von Aktivitäten
  • Qualifizierung, Befähigung und Teilhabe unter Berücksichtigung interkultureller Kompetenz im Sinne des Empowerments und der Nachhaltigkeit
  • Evaluation und Qualitätssicherung


Wer wird gefördert?

Alle Institutionen und Träger, deren Projekte in Lebenswelten (Settings) auf die Themen Gesundheitsförderung und Prävention abzielen, können einen Antrag auf Förderung stellen. Dazu zählen beispielweise der öffentliche Gesundheitsdienst sowie zahlreiche freie und gemeinnützige Initiativen und Organisationen, Vereine, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Netzwerke etc.


Was kann innerhalb von Projekten gefördert werden?

Es können sowohl Personalkosten als auch projektbezogene Sachkosten gefördert werden.


Mehr finden Sie unter kgc.nrw.de.

 

Wussten Sie schon: n = n: nicht messbar = nicht übertragbar?

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