Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Sachstand zur Umsetzung des ProstSchG in NRW

Foto: bernjuer, photocase.de16. Mai 2019 - Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG NRW) hat dem Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtages am 9. Mai 2019 im Namen der Landesregierung zum Sachstand zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in Nordrhein-Westfalen berichtet.


Begründete Zweifel an der Schutzwirkung des Gesetzes

Laut dem Bericht beobachtet die Landesregierung "die Auswirkungen des Gesetzes bezogen auf die Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung und gesundheitlichen Beratung sowie auf die Kondompflicht sehr kritisch. Es bestehen sogar begründete Zweifel, ob das Gesetz in der Praxis seinem ursprünglichen Schutzgedanken jemals gerecht werden kann."

Desweiteren wird festgestellt, dass die Landesregierung nicht verkenne, "dass sich viele Betroffene durch die Pflicht zur Anmeldung und gesundheitlichen Beratung stigmatisiert fühlen. Dies und insbesondere auch die Angst vieler Prostituierten vor der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die Finanzverwaltung wird als einer der Gründe dafür vermutet, dass die bisherigen Anmeldezahlen von rd. 7.300 Neuanmeldungen in 2018 (Ergebnis einer anlassbezogenen Abfrage im Januar 2019) deutlich hinter der ursprünglichen Schätzung von 42.000 Prostituierten in Nordrhein-Westfalen zurückbleiben."

Die Landesregierung befürchtet dementsprechend, "dass sich viele Prostituierte ins Dunkelfeld der Prostitution zurückgezogen haben, wo sie für Behörden und Beratungseinrichtungen nur noch schwer zu erreichen sind."


Landesregierung will Fehlentwicklungen sichtbar machen und ihnen entgegenwirken

Die Landesregierung kündigt an, dass sie sich im Interesse und zum Schutz der Prostituierten im Rahmen der diesjährigen 29. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) gemeinsam mit Schleswig-Holstein dafür einsetzen wird, dass der für 2019 angekündigte Zwischenbericht des Bundes zum ProstSchG um erste Erfahrungen und Erkenntnisse über die Wirkungsweise des Gesetzes aus den Ländern erweitert wird.

Ziel des Beschlussvorschlags sei es, Fehlentwicklungen des Gesetzes frühzeitig zu erkennen und ggf. auch entgegenwirken zu können. Bislang sei vorgesehen, dass der Zwischenbericht ausschließlich auf der Basis der Zahlen aus der Bundesstatistik erstellt werde und keine inhaltlichen Aussagen enthalte. Ob dieser Antrag die erforderliche Stimmenmehrheit von 13 Länderstimmen erhalten werde, bleibe abzuwarten. Ein gemeinschaftlicher Beschluss
der Länder wäre in jedem Fall ein wichtiges politisches Signal an den Bundesgesetzgeber.

Den Bericht zum Sachstand zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf das Mitführen der Anmeldebescheinigung finden Sie unter landtag.nrw.de.

 

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