Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Erster Bericht zum ProstSchG in NRW

Foto: bernjuer, photocase.de14. November 2018 -  Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat dem Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtags NRW für seine Sitzung am 8. November 2018 einen Bericht zur Situation von Frauenhandel und Prostitution in Nordrhein-Westfalen vorgelegt.


Deutlich weniger Anmeldungen als erwartet

Hinsichtlich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes kann Nordrhein-Westfalen nicht nur auf Zahlen aus der Bundesstatistik zurückgreifen, sondern auch auf die NRW-spezifische IT-Datenerhebung für die Bereiche Anmeldung und gesundheitliche Beratung.

  • Nach der Landesstatistik waren bis zum 31. Dezember 2017 in Nordrhein-Westfalen 3.900 Sexarbeitende angemeldet. In 4.096 Fällen hatte eine gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG stattgefunden. Dies sind knapp 10 Prozent der für das Bundesland geschätzten 42.000 Sexarbeitenden. Als mögliche Gründe für die Nicht-Anmeldung werden Angst vor dem Finanzamt, vor Stigmatisierung und demütigender Behandlung sowie vor einem Zwangsouting genannt.
  • Insgesamt wird es als schwierig betrachtet, die Einhaltung der Kondompflicht zu kontrollieren.
  • Opfer von Menschenhandel wurden in den Bereichen Anmeldung und gesundheitliche Beratung kaum ermittelt.
  • Aus Sicht der Landesregierung verbesserten sich für die Angemeldeten die Arbeitsbedingungen, zum Beispiel was die Einführung von Notrufsystemen und die Einhaltung von Hygienevorschriften angeht.


"Die im Dunkeln sieht man nicht..."

Darüber, wie die Arbeitsrealität für Sexarbeitende aussieht, die sich nicht angemeldet haben, kann die Datenerhebung nichts aussagen. Um so interessanter ist die Tatsache, dass die Beratungseinrichtung "Kober", Dortmund, die Beobachtung der Auswirkungen des Gesetzes auf die Prostitutionsszene übernommen hat. Ein diesbezüglicher Bericht wird für das erste Quartal 2019 erwartet.

Ebenfalls im kommenden Jahr soll ein erster Zwischenbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf der Grundlage der Bundesstatistik erstellt werden.

Den Bericht an den Ausschuss finden Sie unter landtag.nrw.de.

Mehr zum Gesetz finden Sie in unserem Spotlight ProstSchG.

 

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