Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Plädoyer für kostenlose Verhütungsmittel

Foto: eskemar, photocase.de8. November 2018 - Mediziner*innen und Sexualwissenschaftler*innen befürworteten am 7. November 2018 die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln. Insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen seien die Verhütungskosten zu hoch und führten zu ungewollten medizinischen oder sozialen Komplikationen, erklärten Sachverständige am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages über Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Die Expert*innen äußerten sich in der öffentlichen Anhörung und auch in schriftlichen Stellungnahmen. Derzeit übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nur für Versicherte unter 21 Jahren. Für Versicherte über 18 Jahren fallen bei der Abgabe solcher Mittel Zuzahlungen an.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der GKV aufzunehmen. Auch wirksame nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sollten erstattungsfähig sein. Dazu sollte den Versicherten ein monatliches Budget bereitgestellt werden, das für eine erstattungsfähige Verhütungsmethode ihrer Wahl inklusive Kontrazeptiva abgerufen werden könne.

Die Grünen-Fraktion spricht sich dafür aus, die Empfänger*innen von Transferleistungen auch ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig zu entlasten. Die Kostenübernahme sollte möglichst unbürokratisch gestaltet und die Zielgruppe über die Möglichkeit der Kostenübernahme niedrigschwellig informiert werden.

Schriftliche Stellungnahmen finden Sie unter:

Die Tagesordnung mit der Liste der Sachverständigen und den Links zu den Fraktionsanträgen finden Sie unter bundestag.de.

Die diesbezügliche Meldung des Deutschen Bundestages mit Kurzzusammenfassungen der Stellungnahmen finden Sie unter bundestag.de.

 

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