Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Bericht zu Clearingstellen in NRW 2017

Foto: hellfirez, photocase.de9. Juli 2018 - Am 30. Mai 2018 standen die Clearingstellen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Zugewanderten auf der Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte dem Ausschuss einen schriftlichen Bericht zu den Clearingstellen vorgelegt.


Beratung zum Zugang zur Krankenversicherung in fünf Städten in NRW

Die mit Förderung des Landesgesundheitsministeriums 2016 modellhaft eingerichteten Stellen sind AnlaufsteIlen für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus. Die Anlaufstellen sind in Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster ansässig. Aufgabe der ClearingsteIlen ist es, bei Bedarf auch muttersprachlich, die Voraussetzungen für den individuellen Zugang zu einer Krankenversicherung zu klären oder, sofern dies aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht möglich ist, zu prüfen, ob im Fall einer akuten Erkrankung eine andere Absicherung in Frage kommt.


Fast 1.000 Menschen konnten 2017 krankenversichert werden

Dem Bericht an den Ausschuss sind unter anderem folgende Informationen zur Tätigkeit der Clearingstellen im Jahr 2017 zu entnehmen:

  • 82 Prozent der Ratsuchenden waren Bürger*innen aus anderen EU-Ländern; aber auch Menschen mit Asylstatus, Deutsche und Drittstaatler*innen wandten sich an die Clearingstellen.
  • 2017 wurden 3.797 Beratungskontakte erfasst, wobei die Klient*innen die Anlaufstellen aufgrund der Komplexität der Problemlage meist mehrmals aufsuchen mussten, bis es zur erfolgreichen Klärung des Krankenversicherungsschutzes kam.
  • In 972 Fällen konnte eine Klärung bzw. Zuführung zur Krankenversicherung erreicht werden. Mit 89,4 Prozent wurde der überwiegende Teil in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
  • Auch Menschen mit Asylstatus suchten die Clearingstellen auf. Beim Wechsel von der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB XII scheint es immer wieder zu Übergangsproblemen zu kommen.
  • Bei 637 Beratungskontakten konnte der Versicherungsstatus nicht geklärt werden. Die Gründe für das Scheitern des Clearingverfahrens sind vielfältig: Häufiger Grund ist der fehlende Nachweis von Vorversicherungszeiten; dies tritt besonders bei Ratsuchenden aus Ländern auf, in denen die Kooperation zwischen den Stellen im Herkunftsland und den Clearingstellen schleppend verläuft.

Ob die Landesregierung die Förderung auch nach der dreijährigen Modellphase fortsetzen wird, ist noch nicht geklärt. Eine Entscheidung über ein weiteres Engagement der Landesregierung werde erst zum Ende der Projektlaufzeit vorgenommen.


Landeskommission AIDS setzt sich für den Erhalt der Clearingstellen ein

Auch für Menschen mit HIV sind die Clearingstellen wichtig. Die Landeskommission AIDS betonte auf ihrer Sitzung am 12. April 2018 die Bedeutung und besondere Stellung der Clearingstellen im System, da sie in vielen Fällen die Überführung der Behandlung von Menschen mit HIV und AIDS in das Regelsystem ermöglichen. Die Landeskommission sprach sich daher für den Erhalt der Clearingstellen aus.


Den Bericht zu den Clearingstellen finden Sie unter landtag.nrw.de.

Die Adressen der Clearingstellen finden Sie unter mags.nrw.

 

<<< zurück zur Liste "Aktuelles"