Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

Informationsmaterial zur Entschädigung der nach § 175 StGB Verurteilten

Quelle: BISS3. Januar 2018 - Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Betroffenen den Strafmakel zu nehmen, mit dem sie bisher wegen einer solchen Verurteilung leben mussten. Neben der Rehabilitierung regelt das Gesetz auch die Entschädigung der Betroffenen durch das Bundesamt für Justiz.


Ihre Unterstützung ist gefragt: Verwirklichung von Rehabilitierung und Entschädigung

Viele der Betroffenen sind bereits sehr betagt und verfügen oftmals durch die der Verurteilung folgenden Berufsbiographie-Brüche nur über ein kleines Einkommen. Daher ist davon auszugehen, dass eine erhebliche Anzahl von ihren Rehabilitierungs- und Entschädigungsansprüchen noch keine Kenntnis hat oder noch nicht den Mut gefunden hat, die Rehabilitierung zu beantragen. Bitte legen Sie das unten vorgestellte Informationsmaterial in Ihren Einrichtungen aus und informieren Sie Ihre Kooperationspartner*innen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Soziales, Senior*innen und LSBTI* über die Informations- und Beratungsangebote. Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank!


Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren bietet Information und Beratung für alle Betroffenen

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) bietet allen Betroffenen Information, Beratung und Unterstützung beim Antrag auf Rehabilitierung. Zum einen steht dafür die kostenlose Telefon-Hotline unter 0800 175 2017 zur Verfügung.

Außerdem kann bei BISS (Tel. 0221 92599626, E-Mail: biss@schwuleundalter.de) folgendes Informationsmaterial bestellt bzw. bezogen werden:

 

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