Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW

HIV/STI-Prävention und STI-Untersuchungen

Empfehlung zur Verbesserung der Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zur Erleichterung des Zugangs zu STI-Untersuchungen bei entsprechenden Anlässen

Verabschiedet im November 2015


Sexuell übertragbare Infektionen (STI) verlaufen häufig symptomlos. Die Nichterkennung und Nichtbehandlung symptomloser STI fördert die Weiterverbreitung sowie die Infektion mit weiteren STI und kann zu schweren Krankheitsverläufen und Krankheitsfolgen führen.


Untersuchung auch bei Verdacht auf eine Übertragung anbieten

Die Landeskommission AIDS NRW weist deshalb in ihrer "Empfehlung zur Verbesserung der Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zur Erleichterung des Zugangs zu STI-Untersuchungen bei entsprechenden Anlässen" vom 19. November 2015 darauf hin, dass Untersuchungen auf STI bereits angeboten werden sollten, wenn ein Verdacht auf eine entsprechende Übertragung besteht.


Zugang zu Untersuchungs- und Behandlungsangeboten verbessern

Für eine frühzeitige Diagnostik und Behandlung sei dabei in erster Linie ein ausreichend differenziertes, leicht zugängliches, bei Bedarf auch anonymes und kostenloses Angebot zu Beratung, Diagnostik und Behandlung notwendig. Derzeit mangele es insbesondere an zielgruppenspezifisch ausgerichteten Informationen und Zugängen zu den bereits existierenden Untersuchungs- und Behandlungsangeboten.


STI-Diagnostik am individuellen Ansteckungsrisiko und dem jeweiligen sexuellen Lebensstil orientieren


Die STI-Diagnostik sollte sich am individuellen Ansteckungsrisiko bzw. dem jeweiligen sexuellen Lebensstil orientieren. Entscheidend hierbei sei, inwieweit der individuelle Lebensstil mit einem erhöhten Risiko für eine Ansteckung mit STI verbunden sei.

Unter anderem in den folgenden Fällen sei eine Untersuchung auf STI indiziert:

  • Bei Vorliegen von Symptomen einer STI
  • Bei SexualpartnerInnen von Personen mit STI
  • Bei vorhandenen anderen STI (wie Gonorrhoe, Chlamydien, Syphilis, HIV)
  • Als Bestandteil der STI-Diagnostik von Personen mit häufig wechselnden oder neuen SexualpartnerInnen mit erhöhtem Risiko für STI
  • Test auf Behandlungserfolg


Empfehlungen

Zur Verbesserung der Prävention von STI sowie der Versorgung von Menschen mit STIs empfiehlt die Landeskommission AIDS NRW:

  • Intensivierung der Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit zum Thema Sexualität und STI wie auch zur Diagnostik und Behandlung von STI
  • Aufnahme des Themas in die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
  • Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte (durch die kassenärztlichen Vereinigungen) für eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten von STI-Untersuchungen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere darauf eingegangen werden, wann ein konkreter Ansteckungsverdacht vorliegt, um Untersuchungen (insbesondere auf Syphilis, Gonokokken, Chlamydien und Hepatitiden) durchzuführen. Besteht der konkrete Verdacht auf eine STI, werden die Kosten der STI-Untersuchung von den Krankenkassen übernommen
  • Gezielte Information der Versicherten, in welchen Situationen sie eine Ärztin oder einen Arzt im Hinblick auf eine mögliche STI-Infektion aufsuchen sollten
  • Erweiterung der entsprechenden Leitlinien, bei welchen konkreten Anlässen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko (häufig wechselnde SexualpartnerInnen etc.) eine Untersuchung auf STI indiziert ist. Die medizinischen Fachgesellschaften werden gebeten, dies bei der künftigen Entwicklung der Leitlinien zu berücksichtigen
  • Förderung der Vernetzung von vorhandenen Angeboten zu Beratung, Diagnostik und Behandlung bei STI
  • Erweiterung des Angebots an anonymer und möglichst kostenfreier Testung auf STI für besondere Zielgruppen. Ein bedarfsgerechter Ausbau dieser Angebote ist in Zusammenarbeit von Land, Unteren Gesundheitsbehörden, Kostenträgern und freier Träger anzustreben. Schon derzeit erleichtern anonyme und kostenfreie Angebote der Unteren Gesundheitsbehörden und freien Wohlfahrtspflege den Zugang zu STI-Untersuchung und -Behandlung für besonders vulnerable Zielgruppen


Die gesamte Empfehlung der Landeskommission AIDS mit Verweisen auf entsprechende Studien und Leitlinien lesen Sie hier (PDF).